Stellungnahme zur aktuellen Praxis der Grundsteuerfestsetzung in Essen

Die derzeitige Situation rund um die Festsetzung der Grundsteuer B stellt die Kommunen vor erhebliche rechtliche Herausforderungen. Die laufenden gerichtlichen Verfahren zur Hebesatzgestaltung, insbesondere zur Differenzierung zwischen Wohn- und Nichtwohnimmobilien, führen nachvollziehbar zu einer erhöhten Vorsicht in der Verwaltungspraxis. Rechtssicherheit ist ein hohes Gut, sowohl für die Stadt als auch für die Bürgerinnen und Bürger.

20. Feb 2026

Gleichzeitig ist jedoch festzustellen, dass eine vollständige oder längerfristige Aussetzung der Festsetzung der Grundsteuer erhebliche finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt haben kann. Nach vorläufiger Berechnung könnte der temporäre Ausfall von rund 140 Millionen Euro Liquidität, bei einer angenommenen Verzinsung von etwa drei Prozent, zu Mehrbelastungen im Millionenbereich pro Jahr führen.

Angesichts der angespannten Haushaltslage stellt sich daher die berechtigte Frage nach dem Verhältnis von Rechtsrisiko und finanzieller Belastung.

Andere Kommunen haben in vergleichbaren Situationen bereits Hebesätze für 2026 beschlossen oder fortgeschrieben, um die Liquidität zu sichern und Planungssicherheit herzustellen. Hierzu zählen unter anderem:

  • die Stadt Bonn

  • die Stadt Meschede

  • die Stadt Versmold

  • die Stadt Castrop-Rauxel

Diese Beispiele zeigen, dass es unterschiedliche Wege im Umgang mit der aktuellen Rechtslage gibt und dass eine rechtssichere Festsetzung grundsätzlich möglich ist.

Wir haben Verständnis für die notwendige juristische Prüfung und die damit verbundene administrative Sorgfalt. Gleichzeitig erwarten wir eine transparente Darstellung:

  • Welche konkreten Rechtsrisiken bestehen bei einer vorläufigen oder einheitlichen Festsetzung?

  • Wie hoch werden die tatsächlichen Liquiditäts- und Zinskosten veranschlagt?

  • Welche alternativen Handlungsoptionen wurden geprüft?

  • Wie bewertet die Kommunalaufsicht das gewählte Vorgehen?

Für die Bürgerinnen und Bürger ist Planbarkeit entscheidend. Eine spätere gebündelte Nachforderung kann ebenso belastend sein wie fortlaufende Kürzungen in anderen Bereichen des Haushalts. In einer Situation, in der Förderprogramme reduziert und Investitionen zurückgestellt werden, ist eine zusätzliche Millionenbelastung durch Zinszahlungen erklärungsbedürftig.

Unser Ziel ist keine Konfrontation, sondern eine ausgewogene und nachvollziehbare Abwägung zwischen Rechtssicherheit und finanzieller Verantwortung. Die aktuelle Lage bietet Anlass, diese Entscheidung transparent zu überprüfen und gegebenenfalls nachzusteuern.

Vor diesem Hintergrund stellt sich aus unserer Sicht eine zentrale Frage:

Ist es aus haushalts- und verantwortungspolitischer Sicht nicht geboten, dass der Rat der Stadt Essen zeitnah einen rechtssicheren, vorläufig einheitlichen Hebesatz für das Jahr 2026 beschließt, um Liquiditätsbelastungen zu vermeiden und zugleich Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten?

Wir regen an, diese Option transparent zu prüfen und dem Rat darzulegen, welche rechtlichen und finanziellen Auswirkungen ein solcher Beschluss im Vergleich zur derzeitigen Vorgehensweise hätte.

Gerade in einer Phase angespannter Haushaltslage erwarten die Bürgerinnen und Bürger eine nachvollziehbare Abwägung zwischen juristischer Vorsicht und finanzieller Verantwortung.