Transparenz - Herkunft und Verwendung unserer Finanzmittel

Laufendes Rechenschaftsjahr

Spenden über 3.000 €

Gemäß Nr. 12 unserer Spenden- und Transparenzleitlinien haben wir uns freiwillig selbst verpflichtet, alle Spenden über 3.000 Euro binnen 15 Werktagen auf unserer Website zu veröffentlichen.

Die Spalte "Datum" bezieht sich grundsätzlich auf den Zeitpunkt, zu dem erstmalig die Höhe von 3.000 € im laufenden Rechenschaftsjahr überschritten worden ist. Dies kann entweder durch eine einzelne Spende oder aber durch die Summe mehrerer Einzel-Spenden geschehen. Dies weisen wir in der Spalte "Art" aus.

Sollten darüber hinaus zu späterem Zeitpunkt weitere Spenden von einer bereits veröffentlichten Person geleistet werden, erhöhen diese den ausgewiesenen Gesamtbetrag der Spenden. Wir weisen in diesen Fällen das Datum der letzten im Gesamtbetrag enthaltenen Spende gesondert aus.

Großspenden

Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes sind wir verpflichtet, Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 € übersteigen, unverzüglich dem Präsidenten des Deutschen Bundestages anzuzeigen. Eine solche Spende wird anschließend unter Angabe der Daten der/des Spender*in als Bundestagsdrucksache sowie im Internet veröffentlicht.

  • 07.12.2023: 250.000,00 €
    Thadaeus Otto, Dr. Nieper-Strasse 7, 38640 Goslar.
    Veröffentlichung durch den Deutschen Bundestag ausstehend (angezeigt am 08.12.2023)

Die Großspenden vorangegangener Jahre finden sich im Abschnitt Vergangene Rechenschaftsjahre.

Übersicht über unsere digitalen Werbemaßnahmen

Wie viele andere Parteien auch setzen wir im Zuge unserer Teilnahme an Wahlen, aber auch im Rahmen unserer allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit, auf digitale Werbemaßnahmen.

  • Als politischer Werbetreibender verpflichten wir uns, alle digitalen Werbeanzeigen bei Google und Facebook für parteipolitische Inhalte sowie weitere Infos zu bspw. Budget, Zeitraum und Zielgruppen öffentlich zu machen.

  • Neben den großen Online-Werbeanbietern schalten wir vereinzelt auch Display-Anzeigen bei sonstigen Online-Werbeanbietern. Soweit das Budget dieser Kampagnen 5.000,00 € brutto übersteigt, veröffentlichen wir diese fortan auf freiwilliger Basis mit ihrem Brutto-Budget sowie dem Kampagnen-Zeitraum an dieser Stelle.

Werbeanzeigen bei Google & Facebook

Sonstige Digitale Werbemaßnahmen

  • Jodel (März bis April 2022): 5.003,71 € (zur Landtagswahl Nordrhein-Westfalen)

Vergangene Rechenschaftsjahre

Wie alle politischen Parteien müssen auch wir jedes Jahr bis Ende September für das vergangene Jahr beim Deutschen Bundestag unseren Rechenschaftsbericht einreichen. Darin legen wir insbesondere Rechenschaft über die Herkunft und Verwendung unserer Finanzmittel (Einnahmen und Ausgaben) sowie unser Vermögen ab. Außerdem werden damit u.a. auch die Daten aller Personen, die unserer Partei mehr als 10.000 € zugewendet haben, veröffentlicht. Anschließend werden alle Rechenschaftsberichte als Drucksache durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages veröffentlicht. Dies erfolgt jedoch regelmäßig erst zu Beginn eines jeden Jahres für das vorvergangene Rechenschaftsjahr; d.h. bspw. dass unser Rechenschaftsbericht für das Jahr 2019 erst Anfang 2021 veröffentlicht worden ist.

Aufgrund dieser starken zeitlichen Verzögerung bzw. im Interesse einer größtmöglichen Transparenz über unsere Finanzen, werden wir zukünftig an dieser Stelle unsere Rechenschaftsberichte der Öffentlichkeit auf freiwilliger Basis vorab - d.h. bereits ab dem Zeitpunkt des Abschlusses der Prüfung durch unseren Wirtschaftsprüfer – zur Verfügung stellen.

Rechenschaftsbericht 2022

Sobald die Prüfung erfolgt ist, stellen wir an dieser Stelle den Rechenschaftsbericht für das Jahr 2022 zur Verfügung.

Spenden über 3.000 € (Rechenschaftsjahr 2022)

Gemäß Nr. 12 unserer Spenden- und Transparenzleitlinien haben wir uns freiwillig selbst verpflichtet, alle Spenden über 3.000 Euro binnen 15 Werktagen auf unserer Website zu veröffentlichen.

Die Spalte "Datum" bezieht sich grundsätzlich auf den Zeitpunkt, zu dem erstmalig die Höhe von 3.000 € im laufenden Rechenschaftsjahr überschritten worden ist. Dies kann entweder durch eine einzelne Spende oder aber durch die Summe mehrerer Einzel-Spenden geschehen. Dies weisen wir in der Spalte "Art" aus.

Sollten darüber hinaus zu späterem Zeitpunkt weitere Spenden von einer bereits veröffentlichten Person geleistet werden, erhöhen diese den ausgewiesenen Gesamtbetrag der Spenden. Wir weisen in diesen Fällen das Datum der letzten im Gesamtbetrag enthaltenen Spende gesondert aus.

Rechenschaftsberichte früherer Jahre

(Bereits durch den Bundestag veröffentlichte Rechenschaftsberichte)

Für alle früheren Rechenschaftsjahre wurden unsere Rechenschaftsberichte bereits durch den Deutschen Bundestag geprüft und veröffentlicht.

Großspenden

Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes sind wir verpflichtet, Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 € übersteigen, unverzüglich dem Präsidenten des Deutschen Bundestages anzuzeigen. Eine solche Spende wird anschließend unter Angabe der Daten der/des Spender*in als Bundestagsdrucksache sowie im Internet veröffentlicht.

Spenden- und Transparenzleitlinien

(Unsere freiwillige Selbstverpflichtung)

1. Volt Deutschland ist als politische Partei berechtigt, Spenden anzunehmen (§ 25 I PartG).

2. Als Spende wird im Folgenden jede freiwillige Zuwendung für politische Zwecke verstanden, die ohne Gegenleistung erfolgt. Spenden können in Geld oder Sachleistungen bestehen.

3. Als Spender*innen von Volt Deutschland werden nur solche natürlichen oder juristischen Personen verstanden, deren Spende auch von Volt Deutschland angenommen worden ist.

4. Volt Deutschland verpflichtet sich freiwillig, Spenden ausschließlich von Spender*innen anzunehmen, die nicht den Zielen und Werten von Volt entgegenstehen. Volt Deutschland behält sich vor Spenden ohne Angabe von Gründen abzulehnen und die Spende abzgl. Transaktionskosten binnen 20 Arbeitstagen zurückzuerstatten.

5. Falls Volt Deutschland zu irgendeinem Zeitpunkt von Aktivitäten einer Spender*in Kenntnis erlangt, die den Zielen und Werten von Volt widersprechen, behält sich Volt Deutschland das Recht vor die Spende zurückzuerstatten und den Namen von der Spendenliste zu entfernen.

6. Spenden werden von allen natürlichen oder juristischen Personen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des § 25 II PartG angenommen. Insbesondere Spenden von mehr als 500 Euro, bei denen die Spender*in nicht zweifelsfrei feststellbar ist, werden nicht angenommen.

7. Über Nr. 6 hinaus werden keine Spenden angenommen, die 100 Euro übersteigen und deren Herkunft gänzlich unbekannt ist. Sollte die Rückgabe einer solchen Spende nicht möglich sein, wird die Spende für einen Zweck gespendet, der im Einklang mit den in der Präambel unseres Statuts genannten Zielen steht.

8. Spenden von Unternehmen oder For-Profit Organisationen werden nur angenommen, sofern diese nicht beabsichtigen, die politische Richtung von Volt Deutschland zu beeinflussen. Die Schatzmeister*in entscheidet über die Annahme.

9. Spenden von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland werden nur bis 1.000 Euro angenommen - außer die Spender*in kann die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union nachweisen.

10. Über die Spende kann der Spender*in von Volt Deutschland eine Zuwendungsbestätigung im Sinne des § 34g, § 10b EstG ausgestellt werden (sog. „Spendenbescheinigung“). Für 200 Euro übersteigende Spenden wird diese Bestätigung von Volt Deutschland unaufgefordert bis Ende Februar des Folgejahres ausgestellt. Da die Finanzämter üblicherweise den Überweisungsbeleg als vereinfachten Spendennachweis für alle Spenden bis 200 Euro anerkennen, werden Bestätigungen für darunterliegende Spenden nur auf ausdrücklichen Wunsch der Spender*in ausgestellt.

11. Spenden einer Spender*in, deren Gesamthöhe 10.000 Euro im Kalenderjahr übersteigt, werden unter Angabe von Namen und Anschrift der Spender*in sowie der Gesamthöhe der Zuwendung im Rechenschaftsbericht verzeichnet. Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, werden unverzüglich dem Präsidenten des Deutschen Bundestages angezeigt. Die personenbezogenen Daten der Spender*in sowie die Summe der Spende werden als Bundestagsdrucksache und auf der Website des Bundestags veröffentlicht. (vgl. § 25 III PartG)

12. Volt Deutschland verpflichtet sich darüber hinaus freiwillig, Spender*innen, deren Gesamthöhe an Spenden 3.000 Euro im Kalenderjahr übersteigt, zu benachrichtigen und die Gesamthöhe zusammen mit dem Namen binnen 15 Werktagen auf dieser Website zu veröffentlichen.

13. Falls die Spender*in der Veröffentlichung des Namens nach Nr. 12 dieser Richtlinie widerspricht, wird die Spende abzgl. Transaktionskosten zurückerstattet.

Häufige Fragen und Antworten zu Spenden an Volt Deutschland

Vielen Dank, dass du in Erwägung ziehst an uns zu spenden oder es sogar bereits getan hast!

Du hast noch Fragen im Zusammenhang mit deiner Spende?

Alle Antworten findest du hier.