Stellplatzsatzung
Die Stellplatzsatzung verpflichtet die Entwickler*innen von Bauvorhaben dazu, eine gewisse Menge von Parkplätzen für die errichtete Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Die Mindestanzahl der vorgeschriebenen Parkplätze ist über Quoten in der Stellplatzsatzung geregelt. Bei größeren Projekten treiben die Kosten zur Errichtung von Tiefgaragen oder überirdischen Parkflächen die Baupreise in die Höhe, welche auf die Mieten umgelegt werden.
Bewohner*innen ohne Fahrzeug subventionieren hierbei häufig jene, die einen Parkplatz mieten. Wir möchten die Baupreise für den Wohnungsbau senken, indem die vorgeschriebene Mindestanzahl der Parkplätze reduziert wird. So sinken die Flächenkosten, Mietpreise und eine effizientere Flächennutzung wird ermöglicht. Um Baukosten zu senken und die Mobilitätswende durch die Flächennutzung in Frankfurt voranzutreiben, will Volt die Stellplatzsatzung anpassen. Die Frankfurter Stellplatzsatzung ist vergleichsweise fortschrittlich, denn sie erlaubt eine Reduktion notwendiger Stellplätze entlang der ÖPNV-Verfügbarkeit. Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch Wohnnutzungen. Diese Ausnahme wollen wir aufheben.
Die erlaubte Entfernung von Parkplätzen bis zur Wohnung sollte auf bis zu 500 Meter ausgeweitet werden. Ausgenommen hiervon sind Parkplätze für behinderte Menschen. Als Alternative zur Stellplatzschaffung auf dem Baugrundstück können Anwohnerparkplätze im Quartier erschlossen werden, indem zum Beispiel private Parkplätze umliegender Geschäfte nachts auch zur Nutzung gemietet werden oder zentrale Parkplätze geschaffen werden, die Parkbedarfe mehrerer Gebäude abdecken. Parallel zu diesen Maßnahmen ist die Parkraumbewirtschaftung und das bezahlte Anwohnerparken auszuweiten, sodass Autos, die auf dem Wohngrundstück keinen Platz haben, den öffentlichen Raum nicht zusätzlich belasten. Ergänzend wollen wir dievorgegebene Anzahl von Parkplätzen reduzieren, wenn Wohnungen eine gute ÖPNV-Anbindung haben.
Weiterhin fordern wir eine dynamische Parkplatzbepreisung in Spitzenzeiten statt unflexiblen Gebühren. Dabei sollte auch die Autogröße und somit auch der beanspruchte Platz Einfluss auf den Preis haben.
Die bereits vorhandene Möglichkeit, die Parkplatzzahl durch Installation von Radstellplätzen zu reduzieren, wollen wir beibehalten. Eine feste Quote der geschaffenen Parkplätze sollte dabei für Car-Sharing reserviert werden.
Best Practice: SUV-Gebühr
Paris hat 2024 ein innovatives Parkgebührenmodell eingeführt, bei dem schwere Fahrzeuge über 1.600 kg (SUVs) dreimal höhere Parkgebühren zahlen als kleinere Autos. Ziel ist, den Anteil großer Fahrzeuge zu reduzieren, die mehr Platz beanspruchen und höhere Umweltbelastungen verursachen. Durch die differenzierten Gebühren werden finanzielle Anreize für kleinere, effizientere Autos geschaffen. Die Maßnahme fördert die gerechtere Nutzung des öffentlichen Raums und unterstützt eine nachhaltige Mobilitätspolitik.