Unvereinbarkeitsbeschluss Antisemitismus und zum Schutz jüdischen Lebens
Volt Deutschland verurteilt jegliche Gewaltbereitschaft und den Aufruf zu Gewalt gegenüber Jüd_innen und Israelis, sowie die Projektion von antisemitischen Ressentiments auf den Staat Israel, die Aberkennung seines Existenzrechts innerhalb seiner völkerrechtlich anerkannten Grenzen, seine Dämonisierung, die Anwendung doppelter Standards gegenüber Israel und dessen Stilisierung als „kollektiven Juden“.
Zudem werden persönliche (verbale) Angriffe aufgrund jüdischer Identität, z.B. indem jüdische Menschen für die Politik der israelischen Regierung verantwortlich gemacht werden, verurteilt und sanktioniert.
Kriterien hinsichtlich externer Kooperationen/externen Supports
Volt Deutschland lehnt jede Zusammenarbeit und Unterstützung mit und von Gruppierungen, Bewegungen, Organisationen, Vereinen, Bündnissen, Parteien und Akteur*innen, die antisemitisches, israelfeindliches und/oder den unten als unzulässig benannten Formen von antizionistischem Gedankengut vertreten, auf allen Ebenen entschieden ab. Dies beinhaltet auch Gedankengut, das
die Gründung Israels als koloniales Projekt beschreibt oder das impliziert, bzw. Israel undifferenziert Kolonialismus vorwirft, oder
Israel vorwirft, es begehe innerhalb seiner völkerrechtlich anerkannten Grenzen Apartheid, oder
einen Apartheidvorwurf erhebt, ohne die Definition aus dem internationalen Recht zu nutzen, oder
Israel und/oder Jüd_innen "white privilege" zuschreibt, damit eine Dominanz über andere Ethnien suggeriert und Jews of Color in diesem Zuge praktisch ihre Existenz abspricht.
Des Weiteren unvereinbar mit unserer Partei ist jede Form des Antizionismus, die
das Existenzrecht Israels als souveränen Staat innerhalb seiner völkerrechtlich anerkannten Grenzen infrage stellt,
dem jüdischen Volk das Recht auf nationale Selbstbestimmung abspricht oder
Antizionismus als Deckmantel benutzt, um antisemitisches Gedankengut zu verschleiern (etwa indem „Zionisten“ als Chiffre für alle Jüdinnen und Juden oder Israelis missbraucht werden).
Kritik an einzelnen, zum Teil religiös motivierten oder radikalen Strömungen innerhalb des Zionismus (beispielsweise Kahanismus oder revisionistischer Zionismus) wird hiermit nicht untersagt. Dabei darf eine pauschale Ablehnung von Zionismus und damit die Absprache des Selbstbestimmungsrechts des jüdischen Volkes nicht stattfinden.
Wenn das Wort “Antizionismus” als Eigen- oder Fremdzuschreibung genutzt wird, gilt es nicht als unvereinbar, solange es dabei die oben genannten Kriterien einhält.
Beispiele für mit Volt unvereinbare Organisationen:
Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen (BDS), Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e.V. (ADÜTDF), Graue Wölfe (insbesondere ADÜTF und ATİB), Internationalistische Queer Pride (IQP), Islamisches Zentrum Hamburg, Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost e. V., Linksjugend [’solid] Berlin e.V., Masar Badil, Muslim Interaktiv, Palästina Spricht, Samidoun, Team Todenhöfer, Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa e.V. (ATİB) und United4Gaza.
Darunter fallen auch Terrororganisationen und verbotene Organisationen oder deren Nachfolgeorganisationen.
Unter Vorbehalt vereinbare Organisationen
Wenn Organisationen zu mehreren Themen arbeiten und dabei Aussagen treffen, die nicht im diesem Text vereinbar sind, schließen wir eine Zusammenarbeit mit ihnen nicht grundsätzlich aus.
Umsetzung
Dieser Beschluss ist so auszulegen, dass ein sachlicher und gegebenenfalls kritischer Diskurs über politische Entwicklungen, Entscheidungen und Maßnahmen innerhalb des israelischen Staates, einschließlich der Regierungspolitik, staatlicher Institutionen sowie politischer Akteure, unter Berücksichtigung dieser Kriterien möglich bleibt.
Um einer Aufwertung und Normalisierung des im ersten Absatz genannten Gedankenguts entgegenzuwirken, unterstützt Volt Deutschland keine Anträge und Anliegen von und bildet keine Kooperationen mit entsprechenden Gruppierungen und Akteur*innen.
Volt Deutschland hält seine lokalen Teams, Kreis- und Landesverbände, Mitglieder und Mandatsträger*innen dazu an, nicht für Anträge oder Anliegen derartiger Gruppierungen und Akteur*innen einzutreten und deren mediale Inhalte nicht unkritisch weiterzuverbreiten. Dies betrifft auch nicht-ideologische Anträge und Anliegen.
Außerdem soll vor der Teilnahme an Podien und Aktionen, an denen auch Vertreter*innen entsprechender Gruppierungen und/oder andere Akteur*innen mit benanntem Gedankengut teilnehmen, eine kritische Abwägung über die Vertretbarkeit einer Teilnahme stattfinden.
Sollte es zu einer Kooperation und/oder Unterstützung von Gruppierungen oder Akteur*innen kommen, bei denen sich im Nachhinein herausstellt, dass sie den genannten Kriterien widersprechen, verpflichtet Volt Deutschland sich zu einer öffentlichen Distanzierung von solchem Gedankengut, diesen Gruppierungen bzw. Akteur*innen und zu einer sofortigen Beendigung der Zusammenarbeit.
Als Werkzeug zur Erkennung kann die Arbeitsdefinition von Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) und der 3D-Test von Natan Sharansky herangezogen werden.