Staatsgerichtshof erklärt d’Hondt-Verfahren für unzulässig – faire Sitzverteilung bei Kommunalwahlen in Hessen gesichert
> Das Urteil des Staatsgerichtshofs stärkt die Wahlgleichheit in Hessen im Hinblick auf die Kommunalwahl 2026. Maßgeblich ist künftig wieder das bewährte Hare/Niemeyer-Verfahren.> Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal für demokratische Chancengleichheit und stärkt insbesondere kleinere Parteien – auch für Volt Osthessen ein ermutigendes Zeichen mit Blick auf die Kommunalwahl.