Ministerium bestätigt Einwand der Fraktion Volt & Tierschutzpartei: Mehrheitsklausel gilt nicht für Zweckverbände
Demokratische Vielfalt gestärkt: Das Hessische Innenministerium hat entschieden, dass die sogenannte Mehrheitsklausel bei Zweckverbänden nicht anzuwenden ist. Dadurch werden Sitze künftig stärker entsprechend der tatsächlichen Wahlergebnisse verteilt. Die Entscheidung könnte über Darmstadt-Dieburg hinaus Auswirkungen auf die Sitzverteilung in weiteren hessischen Kommunen und Landkreisen haben.