Ministerium bestätigt Einwand der Fraktion Volt & Tierschutzpartei: Mehrheitsklausel gilt nicht für Zweckverbände

Demokratische Vielfalt gestärkt: Das Hessische Innenministerium hat entschieden, dass die sogenannte Mehrheitsklausel bei Zweckverbänden nicht anzuwenden ist. Dadurch werden Sitze künftig stärker entsprechend der tatsächlichen Wahlergebnisse verteilt. Die Entscheidung könnte über Darmstadt-Dieburg hinaus Auswirkungen auf die Sitzverteilung in weiteren hessischen Kommunen und Landkreisen haben.

3. Jun 2026

Darmstadt-Dieburg, 02. Juni 2026 – Die oberste Kommunalaufsichtsbehörde beim Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz hat entschieden, dass die sogenannte Mehrheitsklausel nach § 22 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz bei Zweckverbänden nicht anzuwenden ist. Die Entscheidung wurde den Fraktionen des Kreistags Darmstadt-Dieburg am 2. Juni übermittelt und führt unmittelbar zu Änderungen bei mehreren Sitzverteilungen im Landkreis.

Konkret betrifft dies das Gruppenwasserwerk Dieburg, den Sparkassenzweckverband sowie die DADINA-Verbandsversammlung. Dort entfällt nun die ursprünglich vorgesehene Losentscheidung. Stattdessen erhalten die drei gleich starken Listen Volt & Tierschutzpartei, Die Linke sowie FDP & Freie Wähler jeweils einen Sitz.

Einwand führte zu Neubewertung

Ausgangspunkt der Entscheidung war ein Einwand des Kreistagsabgeordneten und stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Mitja Stachowiak während der konstituierenden Sitzung des Kreistags. „Als angekündigt wurde, dass bei der DADINA eine Losentscheidung notwendig sein würde, habe ich das Wahlergebnis hinterfragt. Nach meiner Berechnung hätte es bei einer korrekten Anwendung des Wahlrechts gar nicht zu dieser Situation kommen dürfen“, erklärt Stachowiak. Der Einwand wurde über das Kreistagspräsidium und das Regierungspräsidium an die oberste Aufsichtsbehörde weitergeleitet. Diese bestätigte nun die Rechtsauffassung, dass die Mehrheitsklausel bei Zweckverbänden nicht anzuwenden ist.

Stärkung demokratischer Vielfalt

Für die gemeinsame Fraktion Volt & Tierschutzpartei ist die Entscheidung weit mehr als eine Frage einzelner Sitze. Sie sehen darin ein wichtiges Signal für eine faire und vielfältige demokratische Repräsentation.

„Wir stehen für eine Politik, die Brücken baut und unterschiedliche Perspektiven zusammenführt. Die Entscheidung des Ministeriums stärkt genau dieses Prinzip: Sie sorgt für eine gerechtere Repräsentation und ermöglicht, dass mehr Stimmen und Ideen in die Arbeit der Zweckverbände einfließen. Davon profitieren letztlich die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis“, erklärt Sabrina Anna Wack, Fraktionsvorsitzende der gemeinsamen Fraktion Volt & Tierschutzpartei.

Die Fraktion freut sich zudem, dass mit Sascha Uehmann (43) aus Griesheim ein Vertreter von Volt in den Zweckverband des Gruppenwasserwerks Dieburg nachrückt. Als Betriebsleiter der Kläranlage der Stadt Griesheim verfügt er über langjährige praktische Erfahrung im Bereich Wasser- und Abwasserinfrastruktur und bringt damit die passende fachliche Expertise für die Arbeit im Gruppenwasserwerk mit.

Auch Mitja Stachowiak betont die grundsätzliche Bedeutung der Entscheidung: „Manche werden argumentieren, dass dadurch Mehrheiten geschwächt werden. Wir sind überzeugt, dass das Gegenteil der Fall ist. Demokratie lebt von unterschiedlichen Perspektiven und von einer fairen Beteiligung aller demokratischen Kräfte. Gute Politik entsteht nicht dadurch, dass wenige Parteien möglichst viele zusätzliche Sitze erhalten, sondern durch den Austausch verschiedener Kompetenzen und Ideen.“

Die gemeinsame Fraktion sieht die Entscheidung als Bestätigung ihres Einsatzes für Transparenz, demokratische Vielfalt und faire politische Beteiligung. Bereits bei der Kommunalwahl hatten Volt & Tierschutzpartei gemeinsam mit weiteren kleineren politischen Kräften für eine stärkere Repräsentation unterschiedlicher gesellschaftlicher Perspektiven geworben.

Mögliche Auswirkungen für ganz Hessen

Nach Einschätzung der gemeinsamen Fraktion könnte die Entscheidung über den Landkreis Darmstadt-Dieburg hinaus Bedeutung erlangen. „Wir halten es für wahrscheinlich, dass nun auch in anderen Kommunen und Landkreisen geprüft wird, ob Sitzverteilungen in Zweckverbänden korrekt erfolgt sind. Die Entscheidung schafft hier wichtige Klarheit für die kommunale Praxis in Hessen“, so die Fraktionsvorsitzende Sabrina Anna Wack.

Einsatz für ein faires Wahlrecht

Für Mitja Stachowiak ist die aktuelle Entscheidung Teil eines grundsätzlichen Engagements für faire Wahlverfahren. „Wahlrecht wirkt oft technisch und abstrakt. Tatsächlich entscheidet es aber darüber, wie gut demokratische Vielfalt in politischen Gremien abgebildet wird. Deshalb lohnt es sich, auch vermeintliche Details kritisch zu hinterfragen. Die heutige Entscheidung zeigt, dass dieser Einsatz wichtig ist.“

Weitere Presseanfragen an:
Fraktionsvorsitz: Sabrina Anna Wack
E-Mail: [email protected]