Staatsgerichtshof kippt d’Hondt-Verfahren: Kommunalwahl in Hessen bleibt fair

Urteil stärkt Wahlgleichheit – bei der Kommunalwahl am 15. März 2026 gilt wieder das bewährte Hare/Niemeyer-Verfahren

28. Jan 2026

Wiesbaden, 28. Januar 2026 – Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen hat heute entschieden, dass die von der schwarz-roten Landesregierung beschlossene Änderung des Sitzzuteilungsverfahrens bei Kommunalwahlen verfassungswidrig ist. Damit ist die geplante Rückkehr zum d’Hondt-Verfahren nichtig. Für die anstehende Kommunalwahl am 15. März 2026 kommt erneut das bislang geltende Hare/Niemeyer-Verfahren zur Anwendung.

Volt Wiesbaden begrüßt das Urteil ausdrücklich. Das Gericht stellte klar, dass das d’Hondt-Verfahren systematisch größere Parteien begünstigt und kleinere Parteien sowie Wählervereinigungen benachteiligt. Dies verletze den Grundsatz der Wahlgleichheit und die Chancengleichheit der Parteien. Sitzzuteilungsverfahren dürften kein politisches Steuerungsinstrument sein, sondern müssten Stimmen möglichst proportional in Mandate übersetzen.

Das heutige Urteil ist ein starkes Signal für die Demokratie auf kommunaler Ebene

erklärt Edwin Meier, Vorsitzender von Volt Wiesbaden.

Es stellt klar: Jede Stimme muss den gleichen Wert haben – unabhängig davon, ob sie für eine große oder eine kleinere Partei abgegeben wird. Gerade in den Kommunen lebt Demokratie von Vielfalt, Beteiligung und fairen Wettbewerbsbedingungen.

Die geplante Reform war auch von Volt Hessen bereits frühzeitig kritisiert worden. Der Landesverband hatte darauf hingewiesen, dass das d’Hondt-Verfahren zu einer strukturellen Verzerrung der Sitzverteilung führt und insbesondere neue, kleinere und lokale politische Kräfte benachteiligt – ohne belastbare Belege für eine tatsächliche Gefährdung der Arbeitsfähigkeit kommunaler Parlamente.

Für uns als Volt ist das Urteil eine wichtige Bestätigung

erklärt Edwin Meier.

Das Gericht hat unmissverständlich klargestellt, dass demokratische Grundprinzipien nicht zugunsten vermeintlicher Effizienz geopfert werden dürfen. Dass bei der Kommunalwahl im März wieder das neutrale und proportionale Hare/Niemeyer-Verfahren gilt, sorgt für Vertrauen, Fairness und Transparenz.

Mit der Entscheidung des Staatsgerichtshofs ist nun auch rechtliche Klarheit für die Kommunalwahl geschaffen. Die Wählerinnen und Wähler können sich darauf verlassen, dass ihre Stimmen gleich gewichtet werden und die Zusammensetzung der kommunalen Parlamente den tatsächlichen Mehrheitsverhältnissen entspricht. Volt Wiesbaden sieht darin eine wichtige Grundlage für einen fairen und lebendigen Kommunalwahlkampf – und ruft alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, ihr Wahlrecht am 15. März 2026 aktiv wahrzunehmen.

Redaktion: Philip Linker (Comms-Lead Volt Wiesbaden)

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Thomas Zimmerling & Philip Linker Presseteam Volt Wiesbaden