Staatsgerichtshof erklärt d’Hondt-Verfahren für unzulässig – faire Sitzverteilung bei Kommunalwahlen in Hessen gesichert

> Das Urteil des Staatsgerichtshofs stärkt die Wahlgleichheit in Hessen im Hinblick auf die Kommunalwahl 2026. Maßgeblich ist künftig wieder das bewährte Hare/Niemeyer-Verfahren.
> Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal für demokratische Chancengleichheit und stärkt insbesondere kleinere Parteien – auch für Volt Osthessen ein ermutigendes Zeichen mit Blick auf die Kommunalwahl.

3. Feb 2026
Symbolbild Tisch in einem Gericht mit Hammer

Fulda, 03. Februar 2026 – Volt begrüßt die Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofs ausdrücklich, die geplante Wiedereinführung des d’Hondt-Verfahrens bei den Kommunalwahlen für verfassungswidrig zu erklärt zu haben. Mit dem Urteil ist klargestellt, dass für die Kommunalwahl 2026 weiterhin das Hare/Niemeyer-Verfahren gilt.

Aus Sicht von Volt stärkt das Urteil den Grundsatz der Wahlgleichheit und sorgt dafür, dass Wählerinnen- und Wählerstimmen möglichst proportional in Mandate übersetzt werden. Sitzzuteilungsverfahren dürfen kein politisches Steuerungsinstrument sein, sondern müssen den tatsächlichen Wählerwillen fair und transparent abbilden. Gerade auf kommunaler Ebene, wo politische Vielfalt und bürgerschaftliches Engagement eine zentrale Rolle spielen, ist das von besonderer Bedeutung.

Auch für den Landkreis Fulda hat die Entscheidung spürbare Auswirkungen. Insbesondere kleinere Parteien und Wählervereinigungen erhalten damit wieder faire Wettbewerbsbedingungen für die anstehenden Wahlen. Das stärkt die demokratische Vielfalt in den kommunalen Parlamenten und erhöht die Chance, dass unterschiedliche gesellschaftliche Perspektiven tatsächlich vertreten sind.

Elke Hohmann, Mandatstragende und Spitzenkandidierende von Volt Osthessen für die Stadtverordnetenversammlung in Fulda, erklärt dazu:

Wir sind sehr erleichtert über das Urteil des Staatsgerichtshofs. Es ist nur gerecht, dass auch junge und kleinere Parteien wie Volt eine faire Chance auf eine gleichmäßige Sitzverteilung haben. Die Entscheidung zeigt, dass unser Rechtsstaat funktioniert und demokratische Grundprinzipien gewahrt werden. Das macht politisch Mut, gibt Hoffnung und ist ein guter Tag für die Demokratie in Hessen.

Volt sieht in dem Urteil zudem eine wichtige rechtliche Klarstellung für den anstehenden Kommunalwahlkampf. Die Entscheidung schafft Vertrauen, Transparenz und Planungssicherheit in die Demokratie in Hessen für Parteien, ebenso wie für die Wählerinnen und Wähler.

Interviewanfragen und weitere Informationen

Thorben Czewerda & Sean-Luca Blum Presseteam Volt Osthessen