Volt MEP hebt Europas Datenschatz: 270 Mrd. Euro - Data Act revolutioniert Datenökonomie der EU

Mit maßgeblichen Einfluss von Volts Abgeordneten im Europäischen Parlament, Damian Boeselager, wurde eine Einigung zum Data Act erzielt.

5. Jul 2023

(Dieses Bild wurde mit dem KI-Bild-Erzeugungstool Adobe Firefly erstellt)

Es ist geschafft! Mit maßgeblichen Einfluss von Volts Abgeordneten im Europäischen Parlament, Damian Boeselager, wurde eine Einigung zum Data Act erzielt. 

Ich bin überzeugt, dass wir hiermit ein bahnbrechendes Gesetz auf den Weg bringen, das dazu beitragen wird, Europa in eine Zukunft der digitalen Innovation und des Wettbewerbs zu führen.” sagt Boeselager, der als Schattenberichterstatter seiner Gruppe federführend das Gesetz verhandelt hat. 

Bislang bleiben 80% von Europas Industrie-Daten ungenutzt. Dieses riesige Potential wird jetzt mit dem Data Act gehoben. Die EU-Kommission schätzt, dass bis 2028 die Wirtschaftskraft der EU um 270 Milliarden Euro gesteigert wird – das entspricht ungefähr dem Bruttoinlandsprodukt von Tschechien.

Der Knackpunkt des Data Acts: Es sind nicht mehr die Hersteller von Geräten und Maschinen, die über die Daten verfügen, sondern deren Besitzer*innen. Das bedeutet konkret: Unternehmen können die Daten der Besitzer*innen  jetzt nicht mehr einfach abziehen, sondern müssen sie ihnen abkaufen.

Als Beispiel: Nicht die Windkraftanlagen-Herstellerin verfügt über Windkraft-Daten, sondern die Besitzerin der Windkraftanlagen - und diese kann sie bspw. an Start-Ups oder andere innovative Tech-Unternehmen verkaufen. Das ist nicht nur gut für die Besitzer*innen, sondern für die gesamte europäische Digitalwirtschaft. Schließlich kann dann jedes Unternehmen die Daten kaufen und mit ihnen neue Produkte entwerfen.

Dadurch entsteht ein produktiver Wettbewerb um die digitalen Ressourcen – und Wettbewerb bedeutet Innovation. Gerade bei der Digitalisierung hat Europa hier mächtig Aufholbedarf.

Der Data Act wird in 18 Monaten nach der offiziellen Veröffentlichung in Kraft treten.

Hier die wichtigsten Punkte zum Data Act:

Meine Daten, mein Geld: Die Datenzugangs- und Monetarisierungsrechte sowohl für die Besitzer*innen als auch für die Betreiber*innen von vernetzten Geräten wurden festgelegt. Es gilt nun das allgemeine Prinzip: Mein Gerät, mein Recht, die nicht-personenbezogenen Daten, die es weitergibt, zu verwerten! Die Betreiber*innen können die aggregierten nicht-personenbezogenen Daten zu Geld machen, was einen doppelten Anreiz für den Handel mit Informationen schafft. 

  • Beispiel: Ein*e Eigentümer*in einer Windkraftanlage kann die registrierten Winddaten weitergeben, während der*die Betreiber*in die für mehrere Windkraftanlage  aggregierten Winddaten weitergeben kann.

Verbraucher*innen und Unternehmen profitieren von ihren Daten: Die Betreiber*innen müssen entweder den direkten Zugriff auf die Gerätedaten ermöglichen oder sie in Echtzeit und in standardisierten Formaten mit dem*der Nutzer*in teilen! Dadurch werden die Zugriffsrechte operationalisiert, auch für personenbezogene Daten für betroffene Personen, während die Datenschutzgrundverordnung vollständig gilt.

  • Beispiel: Als Autobesitzer*in kann ich jetzt meine individuellen Echtzeit-Standortdaten mit einem Dritten teilen - natürlich unter voller Anwendung der DSGVO-Anforderungen.

Der Wert von Daten (-märkten): Mit klaren monetären Anreizen für die Weitergabe nicht-personenbezogener Daten hoffen wir, dass innovative Akteur*innen beginnen werden, spezifische Datenvermittlung anzubieten, und dass sich in der Folge Datenmärkte für viele Sektoren und Datenkategorien entwickeln werden. Auf der Grundlage der Daten könnten zahlreiche neue Dienste und Produkte entwickelt werden, die dann von verschiedenen Akteur*innen erworben werden können. Und sobald nicht-personenbezogene Daten gehandelt werden, kann ihr Wert in Gewinn- und Verlustrechnungen und Bilanzen sichtbar werden, was eine genauere Besteuerung und Wettbewerbsaufsicht ermöglicht.

  • Beispiel: Jede*r kann nun versuchen, verschiedene Datensätze zu verknüpfen, z. B. die Standortdaten der Busse in der Nachbarschaft, um auf der Grundlage der erworbenen Daten Eis zu verkaufen.

Noch 18 Monate: Es ist gelungen, den Rat zu überzeugen und der Data Act wird in 18 Monaten nach der offiziellen Veröffentlichung in Kraft treten! Das ist gut, denn so hat jeder etwas Zeit, sich darauf einzustellen, aber es bedeutet auch, dass die von uns formulierten Rechte bald in Kraft treten werden! Neue Produkte müssen nach einem weiteren Jahr die Anforderungen an die Gestaltung (einfacher direkter Zugriff auf Daten) erfüllen und für laufende Verträge für angeschlossene Geräte wird dies in 5 Jahren gelten.

Was genau steckt hinter dem Data Act? In diesem Video berichtet Damian direkt aus den EU-Parlament.

Für alle Rückfragen oder Interviewanfragen wenden Sie sich bitte an:

Gina Nießer
Presseteam Volt Deutschland
[email protected]

oder

Johannes Jänicke
Team von Damian Boeselager im EU-Parlament
[email protected]