Volt SH zur Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem
Kiel, 04. Mai 2025 – Die offizielle Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ bestätigt, was für uns bei Volt Schleswig-Holstein längst offensichtlich war: Die AfD ist keine normale demokratische Partei, sondern eine offen verfassungsfeindliche Kraft, die Menschenfeindlichkeit und Ausgrenzung propagiert.

Volt wurde 2017 als europäische Antwort auf den erstarkenden Nationalismus und Rechtsextremismus in Deutschland und ganz Europa gegründet. Wir setzen uns entschlossen für eine offene Gesellschaft, gleiche Rechte für alle und die Stärkung der lokalen Demokratie ein, gerade auf kommunaler Ebene, wo Demokratie konkret erfahrbar ist.
Aus dieser Überzeugung heraus fordern wir:
Prüfung eines Verbotsverfahrens: Ein Parteiverbot ist ein tiefgreifender Schritt und muss verfassungsrechtlich sorgfältig vorbereitet werden. Es darf nur dann eingeleitet werden, wenn die Erfolgsaussichten vor dem Bundesverfassungsgericht hoch und eine politische Instrumentalisierung ausgeschlossen ist.
Ausschluss jeglicher Kooperation: Volt Schleswig-Holstein wird mit der AfD keine politischen Mehrheiten bilden. Die AfD zielt nicht auf Problemlösungen, sondern auf die Spaltung und Delegitimierung demokratischer Prozesse. Unsere Haltung ist klar: Keine Normalisierung, keine Kooperation, kein Dialog mit Verfassungsfeinden.
Verfassungstreue in staatlichen Einrichtungen: Lehrkräfte und Polizeibeamte und andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst müssen uneingeschränkt der freiheitlich‑demokratischen Grundordnung verpflichtet sein. Wir setzen uns daher dafür ein, dass insbesondere im Schul- und Polizeidienst alle Beamten und Angestellten unter Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien und auf Grundlage sorgfältiger Einzelfallprüfungen überprüft werden.
Wehrhafte Demokratie gegen Extremismus: Extremismus lässt sich nicht allein durch Verbote bekämpfen. Wir brauchen eine umfassende Strategie:
Mehr Präventionsarbeit, wie eine Stärkung politischer Bildung, insbesondere in Schulen
Konsequente Strafverfolgung extremistischer Straftaten, auch im digitalen Raum
Interdisziplinäre Deradikalisierungsprogramme und Ausstiegshilfen
Förderung zivilgesellschaftlicher Initiativen gegen Hass, Hetze, Antisemitismus und jeglichen Extremismus
Verbesserter Opferschutz
Verbesserte nationale und internationale Zusammenarbeit
Ausbau demokratischer Beteiligungsformate, besonders auf lokaler Ebene
Mehr Transparenz und Beteiligung in politischen Entscheidungsprozessen
Um AfD-Wählerinnen und Wähler zurückzugewinnen, braucht es langfristig Vertrauen in die Demokratie. Entscheidend ist eine klare, verständliche Kommunikation, Beteiligungsmöglichkeiten und sichtbare Lösungen für reale Probleme, ohne rechtspopulistische Narrative zu übernehmen. Vor allem frustrierten Wählerinnen und Wählern möchten wir das Angebot zum Gespräch machen und gemeinsam in den Dialog treten. Demokratische Parteien müssen zeigen, dass Politik kein Projekt für Eliten, sondern gestaltbar für alle ist.
Verteidigung demokratischer Institutionen
Die AfD missbraucht Parlamente, um die Demokratie von innen heraus anzugreifen. Ihr Ziel ist nicht Teilhabe, sondern Sabotage, durch Provokation, Desinformation und autoritäre Uminterpretation demokratischer Verfahren. Dem müssen wir entschlossen entgegentreten und ihr keine Bühne bieten.Schleswig-Holstein im Blick behalten
Auch wenn der AfD-Landesverband Schleswig-Holstein derzeit noch nicht als „gesichert rechtsextrem“ gilt, fordern wir vom Verfassungsschutz eine transparente und konsequente Beobachtung. Die Entwicklung der Partei in anderen Bundesländern zeigt: Wegschauen ist keine Option.Europäische Dimension erkennen
Die AfD steht nicht isoliert, sondern ist Teil eines europaweiten Netzwerks nationalistischer und autoritärer Kräfte. Ihre Politik untergräbt nicht nur nationale, sondern auch europäische demokratische Errungenschaften, vom Klimaschutz über Rechtsstaatlichkeit bis zu den Menschenrechten.
Der Kampf gegen Rechtsextremismus ist kein Projekt einzelner Parteien oder Institutionen, er ist eine gemeinsame Aufgabe aller Demokratinnen und Demokraten. Volt Schleswig-Holstein ruft alle zivilgesellschaftlichen und politischen Kräfte dazu auf, sich dieser Verantwortung zu stellen.
Was bedeutet die Einstufung konkret und wer entscheidet darüber?
Rund um die Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz, die AfD als „gesichert rechtsextrem“ einzustufen, kursieren zahlreiche falsche oder irreführende Aussagen. Um demokratische Debatten auf eine sachliche Grundlage zu stellen, räumen wir mit den häufigsten Mythen auf.
Arbeitet der Verfassungsschutz auf politische Weisung?
Nein. Der Verfassungsschutz ist nicht Teil der Bundesregierung, sondern eine eigenständige Behörde im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums. Er unterliegt einer klaren gesetzlichen Grundlage, insbesondere dem Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG).
Die Behörde darf nicht nach parteipolitischem Interesse arbeiten, sondern ist dazu verpflichtet, Informationen zu sammeln über Bestrebungen, die gegen
die freiheitlich-demokratische Grundordnung,
den Bestand des Bundes oder eines Landes
oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind.
Die Entscheidung zur Einstufung einer Partei oder Gruppierung als „gesichert extremistisch“ erfolgt auf Basis umfangreicher Recherchen, Dokumente, öffentlicher Aussagen, Strategiepapiere und personeller Verbindungen, nicht nach politischer Stimmungslage.
Wer kontrolliert den Verfassungsschutz?
Die Arbeit des BfV wird parlamentarisch und juristisch kontrolliert.
Es gibt:
das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) des Bundestags,
den Ständigen Bevollmächtigten als Bindeglied,
interne Datenschutz- und Rechtmäßigkeitsprüfungen
und die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung jeder Maßnahme, etwa durch das Bundesverwaltungsgericht.
Die AfD hat übrigens bereits geklagt und verloren. Das Verwaltungsgericht Köln hat 2022 die Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz für rechtmäßig erklärt.
Ist die Einstufung ein „Angriff auf die Opposition“, wie von der AfD behauptet?
Auch das ist falsch. Eine Beobachtung oder Einstufung durch den Verfassungsschutz hat nichts mit der parlamentarischen Tätigkeit einer Partei zu tun. Parteien dürfen weiterhin kandidieren, Anträge stellen und in Parlamenten arbeiten.
Was sich verändert, ist der rechtliche Status im Bereich des Verfassungsschutzes, nicht die Existenz als Partei.
Die Einstufung dient dazu, die Öffentlichkeit über verfassungsfeindliche Tendenzen zu informieren und demokratische Institutionen vor gezielter Unterwanderung zu schützen. Das ist kein Angriff auf die Demokratie, sondern ihr Selbstschutz.
Mehr Informationen: https://www.mimikama.org/faktencheck-chrupalla/