Volt SH warnt vor Missbrauchspotenzial und Rechtsunsicherheiten im neuen Landesaufnahmegesetz
Kiel, 20. Mai 2025 – Die geplante Änderung des Landesaufnahmegesetzes in Schleswig-Holstein, die dem Landesamt künftig erlaubt, im Einzelfall als Ausländerbehörde zu agieren, stößt bei Volt Schleswig-Holstein auf deutliche Kritik. Der Gesetzesentwurf schafft eine parallele Zuständigkeit und wirft erhebliche rechtliche, politische und humanitäre Bedenken auf.

„Anstatt bestehende Strukturen zu stärken, schafft die Landesregierung eine zusätzliche, unklare Zuständigkeitsebene“, erklärt Niklas Schimmer, Co-Leitung Programmarbeit von Volt SH. „Der Begriff des ‚Einzelfalls‘ bleibt gesetzlich undefiniert, ein gefährlicher Spielraum für willkürliche oder politisch motivierte Entscheidungen. Die geplante Doppelstruktur untergräbt die Autorität der Ausländerbehörden, erhöht den bürokratischen Aufwand und erschwert Betroffenen den Zugang zu Rechtsschutz. Besonders besorgniserregend ist, dass das Landesamt künftig politisch beeinflusst Bleiberechtsentscheidungen treffen könnte, eine Entwicklung, die rechtsstaatlichen Prinzipien klar widerspricht.“
Auch die offizielle Begründung überzeugt Volt SH nicht: „Die behauptete Entlastung der Ausländerbehörden ist ein Scheinvorwand. Statt echte Verbesserungen zu schaffen, wird hier offenbar unter dem Deckmantel der Effizienz eine restriktivere Abschiebepraxis vorbereitet, die schneller und stärker politisch gesteuerter abläuft.“
Volt Schleswig-Holstein fordert die Landesregierung auf, die geplante Gesetzesänderung zurückzunehmen. Statt Intransparenz und doppelten Strukturen braucht es eine klare Trennung der Verantwortlichkeiten, transparente Kriterien für Entscheidungen und eine konsequente Stärkung der bestehenden Ausländerbehörden.
„Das Bleiberecht darf kein politischer Spielball sein. Wir brauchen faire, nachvollziehbare und rechtsstaatliche Verfahren, gerade in sensiblen Fragen wie Migration und Integration“, betont Schimmer.
Presseteam Volt Schleswig-Holstein