Wählen und Wahlen
Die Kommunalwahl steht wieder an und wir nutzen die Gelegenheit, um auf einige Dinge hinzuweisen und beim Wählen zu unterstützen.
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen
Die gesetzlichen Regelungen zur Wahl finden sich vor allem in der Hessische Gemeindeordnung (HGO) und im Hessischen Kommunalwahlgesetz (KWG). Darüber hinaus gibt es auch kommunale Bestimmungen, die Einfluss auf die verschiedenen Ereignisse und Prozesse einer Wahl haben. Die Kommune regelt z.B. wie zur Wahl mit Plakaten umgegangen werden soll - in Frankfurt ist das das Amt für Straßenbau und Erschließung mit dem Infoblatt zur Sondernutzung bei Wahlwerbung.
2014 hat die hessische Landesregierung (SPD und CDU) damit begonnen eine Reform der gesetzlichen Regelungen für Kommunalwahlen anzustoßen. Daraus entstand das "Gesetz zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften". Es wurde vom Hessischen Landtag am 27.03.2025 beschlossen, aber in Teilen am 28.01.2026 vom Staatsgerichtshof des Landes Hessen für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Der Richterspruch ging auf eine Anklage der FDP-Fraktion im Landtag zurück.
Das betraf Art. 3 Nr. 5 des Gesetzes, das eine Veränderung der Auszählung der Wahlstimmen vorsah. Das ursprünglich geplante Gesetz hätte das Auszählungsverfahren vom vorherigen Hare/Niemeyer-Verfahren zum neuen d'Hondtschen Höchstzahlverfahren verändert. Der Staatsgerichtshof schreibt:
Der Staatsgerichtshof, der in der mündlichen Verhandlung zwei wahlmathematische Sachverständige angehört hatte, stellte fest, dass das d’Hondtsche Verfahren bei den hessischen Kommunalwahlen die Erfolgswertgleichheit der Stimmen nicht in gleichem Maß erfülle wie das bislang geltende Verfahren nach Hare/Niemeyer. Dieses Verfahren sei – anders als d’Hondt – gegenüber allen Parteien neutral und bewirke eine mathematisch exaktere Übertragung des Stimmenverhältnisses auf das Sitzverhältnis.
So wird die Wahl am 15. März 2026 nun unverändert nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren ausgezählt.
Stimmabgabe
Stimmabgabe
Das Hessische Kommunalwahlgesetz (KWG) beinhaltet bei der Stimmabgabe einige Besonderheiten. Wie viele Stimmen man hat, was Kumulieren und Panaschieren ist und wie man sein Kreuz setzen kann, folgt in diesem Abschnitt.
Stimmanzahl
Grundsätzlich hat jede wahlberechtigte Person so viele Stimmen, wie Vertreter*innen im jeweiligen Gremium zu wählen sind. In der Stadtverordnetenversammlung (SVV) der Stadt Frankfurt am Main gibt es aktuell 93 Sitze, somit hat jede Person 93 Stimmen für die Wahl zur SVV. Ortsbeirate (OBRs) haben jedoch nur 19 bzw. in kleineren OBRs auch nur 9 Stimmen. Die Kommunale Ausländer*innenvertretung (KAV) hat aktuell 37 Sitze. Wähler*innen der KAV haben somit auch 37 Stimmen.
Kumulieren und Panaschieren
Wähler*innen können die zur Verfügung stehenden Stimmen dann auf alle Personen, die auf dem Wahlzettel stehen aufteilen und jeder Person bis zu drei Stimmen geben. Das nennt man in diesem Zusammenhang Kumulieren. Diese Stimmen kann man auch über verschiedene Parteien und Wählergruppen verteilen. Das nennt sich dann Panaschieren.
Ankreuzen und Durchstreichen
Es ist auch möglich das Kreuz bei einer einzigen Partei oder Wählergruppe zu machen. Dann werden alle Stimmen der Reihe nach auf die im Wahlvorschlag angegebenen Personen verteilt. Trotzdem kann man darüber hinaus auch einzelnen Personen anderer Wahlvorschläge bis zu drei Stimmen vergeben. Diese werden dann von der Restmenge aller zur Verfügung stehenden Stimmen abgezogen. Schließlich ist es auch möglich einzelne Personen vom Wahlzettel zu streichen, indem man den Namen durchstreicht. Diese Person erhält dann keine Stimmen, auch wenn die darüberliegende Partei oder Wählergruppe gewählt wurde.
Wahlzettel-Simulator
Wahlzettel-Simulator
Um das Wahlverfahren besser zu verstehen, habe wir einen Wahlzettel-Simulator für die Kommunalwahl 2026 erstellt. Hier kann man an einer fiktiven Wahl mit 15 Stimmen testen, wie man richtig kumuliert, panaschiert und durchstreicht.
Die Eingaben, die in diesem Tool gemacht werden, werden nicht gespeichert!
Briefwahl
Briefwahl
Wer zum Wahltag nicht vor Ort ist, wer einfach sichergehen will, dass einem an dem Tag nichts dazwischen kommt, oder wer einfach lieber früher wählt, kann seit dem 02. Februar 2026 bereits die Briefwahlunterlagen bei der Stadt Frankfurt am Main beantragen.
Die Stadt schickt dann, je nachdem welche Gremien man wählen darf, den Stimmzettel zur Stadtverordnetenversammlung (SVV), zum eigenen Ortsbeirat (OBR) und/oder zur Kommunalen Ausländer*innenvertretung (KAV). Füllt den Stimmzettel korrekt aus und achtet beim Versand auf die korrekten Umschläge! Wer die Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig abschicken kann, kann sie bis zum Wahltag im Briefwahllokal noch persönlich abgeben.