Unser Antrag für eine familienfreundlichere Stadtpolitik – Was nun beschlossen wurde und Klaras Gedanken dazu

Hier liest du, was zu unserem Antrag für familienfreundlichere Regeln für die Stadtpolitik bei der Sitzung des Stadtparlaments am 7. Mai 2026 diskutiert und beschlossen wurde und wie unsere Schülerpraktikantin Klara den Antrag sieht.

13. Mai 2026
Der Volt-Antrag für eine familienfreundliche Stavo liegt auf einem Tisch, eine Hand hält einen Stift, links ein Handy, eine Tasse und ein Spielzeugauto. KI-generiertes Bild.

Stavo am 7. Mai 2026: Was wurde beschlossen?

Unser Ziel als Volt-Fraktion war es, mit einem konkreten Antrag zu familienfreundlicheren Regeln für die Stadtverordnetenversammlung (Stavo) eine fundierte Diskussionsgrundlage für eine Arbeitsgruppe zu dem Thema zu schaffen. Durch die bereits enthaltene rechtliche Vorprüfung wollten wir den Prozess beschleunigen und pragmatische Lösungen anbieten, von denen Stadtverordnete mit Sorgeverantwortung zeitnah profitieren könnten – auch um Verzögerungen zu vermeiden, wie sie in der Vergangenheit bei ähnlichen Themen auftraten.  

In der Abstimmung zeigte sich jedoch ein geteiltes Meinungsbild: Während eine starke Minderheit (32 Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, Volt, Die Linke, der Tierschutzpartei sowie zwei Stimmen der KADA) unseren inhaltlich fokussierten Vorstoß unterstützte, entschied sich eine knappe Mehrheit (36 Stimmen von SPD, CDU, UFFBASSE, FDP, AfD sowie zwei Stimmen der KADA) gegen diesen Weg. Die Mehrheit sprach sich stattdessen für einen offeneren Prozess ohne vorherige Festlegung auf konkrete Vorschläge aus. 

Nun wurde beschlossen, dass die fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe „Modernisierung und Digitalisierung der Parlamentsarbeit“ bis Anfang 2027 Vorschläge zur Modernisierung der Hauptsatzung und Geschäftsordnung erarbeitet. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hierbei auf der Vereinbarkeit von Mandat und Familie sowie der rechtlichen Prüfung von Hybridsitzungen gemäß § 52a HGO.  Wir werden uns in diesem neuen Gremium weiterhin mit Nachdruck für schnelle und spürbare Verbesserungen einsetzen.

Den Antrag selbst sowie den Änderungsantrag dazu und die Abstimmungsergebnisse findest du im Parlamentsinformationssystem. In dieser Pressemitteilung geben wir dir außerdem einen Überblick darüber, was der Antrag vorsieht und was unsere Motivation dahinter ist.

Klaras Gedanken zu unserem Antrag

Im März 2026, also noch bevor unser Antrag in der Stavo diskutiert wurde, hat Klara Strauch bei uns in der Fraktion ein Schülerpraktikum absolviert. Dabei hat sie sich mit dem Antrag auseinandergesetzt und ihre Gedanken dazu festgehalten. Ihren Text liest du hier:

Die Fraktion Volt hat einen Antrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Beruf und kommunalpolitischem Ehrenamt entwickelt. Zurzeit haben Stadtverordnete keine Elternzeit, müssen bei jeder Versammlung in Präsenz erscheinen, dürfen ihre Kinder nicht mit zu Versammlungen nehmen und bekommen keine Unterstützung bei den Betreungskosten von Angehörigen. Außerdem ist eine fixe Endzeit noch nicht verbindlich (wird aber oft schon durchgeführt). All das macht es Stadtverordneten mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen schwer, ihr Amt auszuführen. Das sollen die eingereichten Maßnahmen erleichtern.

Ich finde es eine gute Idee, der Entschädigungssatzung einen § 2a hinzuzufügen, der den Stadtverordneten die Betreuungskosten von Angehörigen deckt. Es ist erstaunlich, dass es in § 1 der Geschäftsordnung bisher keinen Absatz zur Elternzeit gab und Stadtverordnete zu jeder Versammlung in Präsenz erscheinen müssen. Ich dachte auch, seit der COVID-19-Pandemie wären hybride Sitzungen, wie sie für § 27b vorgeschlagen werden, schon längst gängige Praxis.

Ich halte es für sinnvoll, ein Pairing-Verfahren in § 10 Abs. 7 einzuführen, um so das Stimmenverhältnis zwischen Opposition und regierender Fraktion wiederherzustellen. Ich habe mich anfangs gefragt, wieso man nicht jede Fraktion dazu auffordert, auf eine Stimme zu verzichten, um das gesamte Stimmenverhältnis wiederherzustellen. Mir ist dann bewusst geworden, dass nicht jede Fraktion dazu bereit wäre, vor allem kleine Fraktionen nicht.

Ich denke, es ist eine gute Idee, eine fixe Endzeit durch § 26 Abs. 9 zu ergänzen, auch wenn diese in den meisten Versammlungen schon eingehalten wird. Eine verbindliche zeitliche Begrenzung ist dringend notwendig, um für alle zukünftigen Stadtverordneten die Versammlungen planbar gestalten zu können.

Ein neuer § 39a, der die Mitnahme von Kindern regelt, ist, meiner Meinung nach, berechtigt. Andere Zuhörer:innen haben auch das Recht, an Sitzungen teilzunehmen, weshalb sollten Kinder der Stadtverordneten ausgeschlossen werden? Den Aufwand, durch Abs. 2 einen Still- und Wickelraum zur Verfügung zu stellen, halte ich für verhältnismäßig.