Steuergerechtigkeit und Steuermehreinnahmen in Milliardenhöhe durch Digitalisierung der Umsatzsteuer
Steuermehreinnahmen ohne Steuererhöhungen durch Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung durch Digitalisierung der Umsatzsteuer. “Klimaschutz. Digitalisierung. Infrastruktur. Bildung & Forschung. Wir haben große Visionen – machen wir sie finanzierbar!”, so Frances Noltekuhlemann.
Nordrhein-Westfalen, April 2022 – Die Umsatzsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die EU-Mitgliedstaaten. Jedoch entsteht jährlich eine Umsatzsteuerlücke, die als der Unterschied zwischen erwartetem und tatsächlichem Umsatzsteueraufkommen definiert ist. Beispielsweise in Deutschland wird diese Lücke auf jährlich über 20 Mrd. Euro und in Italien bislang sogar auf über 30 Mrd. Euro geschätzt. Ein großer Teil dieser Lücken ist auf Umsatzsteuerbetrug zurückzuführen, der nur möglich ist, weil das derzeitige Umsatzsteuersystem der digitalen Realität nicht gerecht wird.
Volt NRW fordert daher eine grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und eine darauf basierende gesamteuropäische Lösung. Die europäischen Staaten müssen sich auf einheitliche europäische Standards für elektronische Rechnungen und Rechnungsregister einigen, so dass die Systeme der Staaten bei Bedarf miteinander verbunden werden bzw. miteinander kommunizieren können.
“Nordrhein-Westfalen hat als bevölkerungsreichstes und wirtschaftsstarkes Bundesland eine Verpflichtung, die länderübergreifende Zusammenarbeit zu fördern und auch zu fordern”, so Frances Noltekuhlemann, Kandidatin für Volt NRW und Expertin für Digitalisierung. Daher sollten die offensive Bekämpfung des Betrugs durch das ehrgeizige Vorantreiben und die Forderung der bundesweiten Umsetzung der folgenden Maßnahmen, welche die Finanzverwaltung zu unmittelbaren elektronischen Kontrollen und der Reduzierung der Umsatzsteuerlücke befähigt, Priorität sein:
Die Ausweitung der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellungspflicht vom B2G-Kontext auf den B2B-Kontext unter Nutzung eines Rechnungsstandards, der mindestens der europäischen Norm für elektronische Rechnungsstellung EN-16931 entspricht.
Die Festlegung von Mindestanforderungen und -standards für entsprechende elektronische Rechnungsregister in Zusammenarbeit mit den Ländern und anderen europäischen Staaten (task force) unter Nutzung vorhandener europäischer Best Practices (bspw. Italien).
Die Entwicklung als Clearance-Ansatz und Umsetzung als Clearing-Verfahren.
Die Entwicklung und Einführung eines benutzerfreundlichen und kostenlosen Webdienstes, der es kleinen Unternehmen ermöglicht, elektronische Rechnungen online zu erstellen, zu versenden und zu empfangen.
Die Bereitstellung von Schnittstellen für die automatische Berichterstattung durch ERP-Systeme und Ermutigung von Softwareunternehmen, entsprechende Module zu implementieren.
Das aktive Vorantreiben der europäischen Zusammenarbeit zur grenzüberschreitenden Betrugsbekämpfung.
Die aktive Mitarbeit bei der Sicherstellung der Kompatibilität der Standards und Systeme zwischen den europäischen Staaten.
Die Digitalisierung der Umsatzsteuer ist eine Herausforderung, die ganz Europa betrifft und der langfristig nur durch europäische Zusammenarbeit und einer daraus resultierenden europäischen Lösung begegnet werden kann.