Wir sammeln Unterschriften!

Volt will in den Bundestag

Um zur Bundestagswahl 2025 zugelassen zu werden, benötigen wir in jedem Bundesland Unterschriften zur Unterstützung - insgesamt über 27.000 in ganz Deutschland.

In Baden-Württemberg benötigen wir 2.000 Unterschriften für die Zulassung der Landesliste und 200 für jeden Wahlkreis, in dem wir Direktkandidierende aufstellen.

Deine Unterschrift hilft dabei, uns in den Bundestag zu bringen – und damit ein Zeichen zu setzen für eine neue Politik.

Übrigens ist dies keine Verpflichtung, Volt auch bei der Bundestagswahl zu wählen. Die Wahlentscheidung ist natürlich komplett dir überlassen!

Und so geht’s:

Schritt 1 - Formular herunterladen

Unten findest du je eine Datei mit einem Unterschriften-Formular zum herunterladen für deinen Wahlkreis und eine für die Landesliste in Baden-Württemberg. Abhängig davon wo dein erster Wohnsitz ist, füllst du das jeweilige Formular aus. Du kannst dich auch direkt bei deinem Volt Team vor Ort melden, falls du Fragen hast.

Schritt 2 - Doppelseitig Ausdrucken

Das Formular bitte doppelseitig ausdrucken (die Datenschutzerklärung muss auf der Rückseite sein, sonst ist die Unterschrift ungültig). Wenn es dir nicht möglich ist doppelseitig zu drucken, kannst du auf beiden Seiten unterschreiben und sie dann zusammenheften.

Schritt 3 - Oberen Teil ausfüllen

Du musst lediglich den oberen Teil ausfüllen. Dies beinhaltet deinen Vornamen, Nachnamen, Anschrift, Geburtsdatum, Unterschrift und das Datum. Bitte stelle sicher, dass alle Felder korrekt und leserlich ausgefüllt sind. Die Angaben werden von dem Einwohnermeldeamt geprüft und falsche - oder nicht lesbare Angaben - führen zu einer ungültigen Unterschrift.
Die Daten werden nicht gespeichert sondern sind nur dafür da, damit das Amt die Gültigkeit der Unterschrift überprüfen kann.

Schritt 4 - Formular an uns schicken (bis spätestens zum 30. Dezember 2024)

Du kannst die unterschriebenen Formulare einem lokalen Volt-Team übergeben oder bis zum Montag, 30. Dezember 2024 per Brief an Christiane Fichter, Seelochweg 1, 78112 St. Georgen senden. Wichtig ist, dass du uns das Original zuschickst! Gescannte Formulare sind leider nicht gültig.

Hinweis: Wer darf unterschreiben?

Unterschreiben dürfen Wahlberechtigte im jeweiligen Bundesland (Voraussetzung: deutsche Staatsbürgerschaft, seit drei Monaten Erstwohnsitz im jeweiligen Bundesland, über 18 Jahre alt).

BW Landesliste

Formular verfügbar ab Anfang Dezember.

Andere Bundesländer

Formulare für weitere Landeslisten

Direktkandidaturen in Wahlkreisen unterstützen

Aalen - Heidenheim

Wahlkreis 270: Inkeri Klomsdorf

Biberach

Wahlkreis 292: Karolin Werkmann

Böblingen

Wahlkreis 260: Hasso Kraus

Bodensee

Wahlkreis 293: Simon Oberdörffer

Calw

Wahlkreis 280: Yannic Walheim

Esslingen

Wahlkreis 261: David Nicolai Althaus

Freiburg

Wahlkreis 281: Adrian Nantscheff

Göppingen

Wahlkreis 263: Daniel Pittroff

Heilbronn

Wahlkreis 267: Patrick Fischer

Karlsruhe Land

Wahlkreis 272: Tobias Mexner

Karlsruhe Stadt

Wahlkreis 271: Fabian Gaukel

Lörrach

Wahlkreis 292: Urs-Sebastian Schreiner

Ludwigsburg

Wahlkreis 265: Joaquin Ballesteros Katemann

Neckar-Zaber

Wahlkreis 266: Viola Hoffmann

Pforzheim

Wahlkreis 279: Markus Schulz-Ritz

Rastatt

Wahlkreis 273: Yannick Weber

Rhein-Neckar

Wahlkreis 277: Mike Kevin Matthes

Rottweil-Tuttlingen

Wahlkreis 285: Marius Dettki

Schwäbisch Hall-Hohelohe

Wahlkreis 268: Andre Reinhardt

Schwarzwald-Baar

Wahlkreis 286: Selina Schmidt

Stuttgart I

Wahlkreis 258: Juliane Unbereit

Stuttgart II

Wahlkreis 259: Markus Abele-Reichle

Tübingen

Wahlkreis 290: Pedro Henrique Treuer

Ulm

Wahlkreis 291: Michael Bauersfeld

Waldshut

Wahlkreis 288: Domenic Gehrmann

Leider liegen uns noch nicht in jedem Wahlkreis die Unterschriftenformulare vor. Diese werden erst von der Kreiswahlleitung ausgestellt, nachdem die jeweilige Aufstellungsversammlung für den/die Direktkandidat*in durchgeführt wurde. Du kannst dich aber von uns informieren lassen, sobald die Formblätter für deinen Wahlkreis und das Formblatt für die Landesliste vorliegen.