Verfassungsgerichtshof erklärt Rock-Verfahren für verfassungswidrig: Erfolg für Volt NRW und die Demokratie
20. Mai 2025
Herzogenrath / Münster, 20. Mai 2025 – Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat heute das sogenannte „Rock-Verfahren“ zur Sitzzuteilung bei Kommunalwahlen für verfassungswidrig erklärt. Damit gab das Gericht der Klage von Volt NRW und vier weiteren Parteien statt und stärkte die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb.