Verfassungsgerichtshof erklärt Rock-Verfahren für verfassungswidrig: Erfolg für Volt NRW und die Demokratie
Herzogenrath / Münster, 20. Mai 2025 – Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat heute das sogenannte „Rock-Verfahren“ zur Sitzzuteilung bei Kommunalwahlen für verfassungswidrig erklärt. Damit gab das Gericht der Klage von Volt NRW und vier weiteren Parteien statt und stärkte die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb.

Herzogenrath / Münster, 20. Mai 2025 – Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat heute das sogenannte „Rock-Verfahren“ zur Sitzzuteilung bei Kommunalwahlen für verfassungswidrig erklärt. Damit gab das Gericht der Klage von Volt NRW und vier weiteren Parteien statt und stärkte die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb.
„Dieses Urteil ist ein Meilenstein für die Demokratie in NRW. Es zeigt, dass der Versuch, durch eine Änderung des Sitzzuteilungsverfahrens kleinere Parteien systematisch zu benachteiligen, nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar ist“, erklärt Marcel Verkooyen, ehemaliger stellvertretender Landesvorsitzender von Volt NRW, der die Klage während seiner Amtszeit maßgeblich mit angestoßen hat. Verkooyen ist aktuell Bürgermeisterkandidat in Herzogenrath.
Volt NRW hatte gegen die Einführung des Rock-Verfahrens geklagt, weil es das etablierte Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren durch ein System ersetzte, das größeren Parteien einen systematischen Vorteil verschafft. Das bisherige Verfahren wurde von vielen Wahlrechtsexpert:innen als gerechter für kleinere Parteien angesehen.
Besonders betroffen wären nicht nur kleinere Parteien wie Volt, sondern vor allem auch zahlreiche Wählergruppen und kommunale Initiativen, die in Nordrhein-Westfalen eine wichtige Rolle spielen. Zwar hätte auch Volt bei der letzten Kommunalwahl unter dem neuen Verfahren Sitze verloren, doch für viele lokale Gruppierungen hätte dies das faktische Aus bedeutet. Gerade auf kommunaler Ebene lebt die Demokratie von dieser Vielfalt – und das heutige Urteil schützt sie.
Mit dem Urteil bleibt das bewährte Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren Grundlage für die Sitzverteilung bei Kommunalwahlen in NRW. Volt NRW sieht dies als wichtigen Schritt zur Sicherung demokratischer Vielfalt und Fairness im politischen Wettbewerb.
Ein kostspieliger, aber notwendiger Einsatz für die Demokratie
„Wir haben viel Geld und Energie in dieses Verfahren investiert – Mittel, die uns nun im Wahlkampf fehlen“, so Verkooyen. „Aber es war notwendig, um die demokratischen Grundprinzipien zu verteidigen. Dieses Urteil zeigt, dass sich der Einsatz für die Demokratie lohnt.“
Volt NRW wird sich weiterhin politisch dafür einsetzen, dass die Spielregeln der Demokratie allen faire Chancen bieten – unabhängig von Parteigröße oder Mandatszahl.