Volt: Entscheidung des Stadtrechtsausschusses schafft Klarheit für die Rheinachse

Volt-Fraktion: Kommunen brauchen mehr Handlungsspielraum bei Tempo-Regelungen

Mainz. Nach mehreren Sitzungen hat der Stadtrechtsausschuss nun eine abschließende Entscheidung zur Tempo-Regelung auf der Kaiserstraßen- und Rheinachse getroffen. Die neue Regelung – mit einer Kombination aus Tempo 50, 30 und erstmals auch Tempo 40 auf einem zentralen Abschnitt – bringt nach einer jahrelangen Debatte nun zunächst Klarheit für eine der wichtigsten Verkehrsachsen der Stadt.

5. Mär 2026
Parken in Bonn

Volt-Mitglied als Beisitzer beteiligt

Für die Volt-Fraktion war ihr Mitglied Philipp Leisner als Beisitzer Teil des Stadtrechtsausschusses. Der 34-jährige Jurist wurde für das Verfahren ausgelost und wirkte gemeinsam mit einem weiteren Beisitzer an der Entscheidung mit.

Als Mitglied des entscheidenden Gremiums äußert sich Leisner nicht zum Verfahren. Die Volt-Fraktion betont jedoch den Charakter des Stadtrechtsausschusses als unabhängige rechtsstaatliche Instanz, die Verwaltungsentscheidungen rechtlich überprüft.

Volt begrüßt Klarheit nach jahrelanger Debatte

Der Fraktionsvorsitzende der Volt-Fraktion im Mainzer Stadtrat, Sascha Kolhey, zeigt sich erleichtert, dass nach der langen Diskussion nun eine Entscheidung vorliegt.

„Wir sind als Fraktion zunächst einmal froh, dass jetzt Klarheit herrscht. Die vergangenen Jahre waren von einem ständigen Hin und Her geprägt. Für die Bürger*innen ist es wichtig, dass nun eine Entscheidung vorliegt.“

Kolhey betont zugleich, dass Geschwindigkeitsregelungen stark durch Bundesrecht geprägt sind.

„Persönlich bin ich ein großer Befürworter von Tempo 30 innerorts, weil es Lärm reduziert, das Fahrklima für alle Verkehrsteilnehmenden verbessert und insgesamt entschleunigt. Gleichzeitig müssen wir anerkennen, dass das Straßenverkehrsrecht ein sehr komplexes juristisches System ist. Kommunen können hier nicht einfach frei entscheiden.“

Mehr Handlungsspielraum für Städte

Aus Sicht der Volt-Fraktion zeigt die Debatte auch, dass Städte mehr Möglichkeiten brauchen, um Verkehrsregelungen vor Ort selbst festlegen zu können.

„Kommunen sollten freier über Tempo 30 oder andere Geschwindigkeiten entscheiden dürfen. Dafür auch entsprechende Anpassungen auf Bundesebene im Straßenverkehrsrecht. Die Bundesregierung muss den Städten hier mehr Handlungsspielraum geben“, so Kolhey abschließend.

Volt verweist in diesem Zusammenhang auch auf bewährte Erfahrungen aus anderen Städten: In Wiesbaden wurde bereits eine Kombination aus Tempo 30 und Tempo 40 auf zentralen Verkehrsachsen eingeführt – mit Unterstützung von Volt als Teil der dortigen Stadtregierung.