Trend-Droge Lachgas in Bochum – Volt beantragt lokales Verbot für Verkauf an Jugendliche
„Lachgas kennen viele nur als Betäubungsmittel aus Zahnarztpraxen. Distickstoffmonoxid, so die Fachbezeichnung, gilt mittlerweile aber auch als angstlösende und euphorisierende Trend-Droge unter Jugendlichen. [...]"

„Lachgas kennen viele nur als Betäubungsmittel aus Zahnarztpraxen. Distickstoffmonoxid, so die Fachbezeichnung, gilt mittlerweile aber auch als angstlösende und euphorisierende Trend-Droge unter Jugendlichen. Weil der gesundheitsbedenkliche Stoff derzeit vollkommen legal ist, können diesen auch Minderjährige ohne Weiteres an Bochumer Kiosken kaufen“, schildert Judith Wiemers, stellv. City Lead von Volt Bochum und Kandidatin auf Platz 3 der Ratsreserveliste zur Kommunalwahl im September.
Volt fordert den Erlass eines lokalen Verkaufsverbots für Lachgas an Minderjährige in Bochum und reicht dazu einen Bürger*innen-Antrag bei der Stadt ein. Diese ist dazu grundsätzlich im Rahmen einer ordnungsbehördlichen Verordnung befugt. Gem. § 24 der Gemeindeordnung NRW ist die Verwaltung verpflichtet, zu dem Volt-Antrag Stellung zu nehmen. Die politischen Gremien müssen anschließend über die Anregung abstimmen. Ebenfalls fordert Volt, dass die Stadt Konzepte zur Aufklärung über die Gefahren von Lachgas erarbeitet.
Lachgas wird meistens in Ballons gefüllt und von dort aus eingeatmet, teilweise aber auch direkt aus der Kartusche konsumiert, in dem es verkauft wird. „Lachgaskonsum ist nicht harmlos“, stellt Wiemers klar. „Studien und ärztliche Berichte weisen darauf hin, dass der wiederholte Konsum zu neurologischen Schäden, Bewusstlosigkeit, Stürzen mit Verletzungsfolgen sowie in schweren Fällen zu irreversiblen Nervenschäden führen kann. Die nur kurz anhaltende berauschende Wirkung verleitet dazu, Lachgas mehrfach und wiederholt zu konsumieren.“
„Insbesondere für einige Kioske hat sich der Verkauf von Distickstoffmonoxid-Kartuschen zu einem lukrativen Geschäft entwickelt, sodass Lachgas teilweise bereits ‚Kiosk-Droge‘ genannt wird. Ein bundeseinheitliches Verbot ist zuletzt gescheitert. In Dortmund und Gütersloh wurden deswegen bereits lokale Verbote über ordnungsbehördliche Verordnungen gegen den Verkauf von Lachgas an Minderjährige erlassen. In Essen wird ein solches aktuell auf den Weg gebracht. Bochum sollte diesen Beispielen folgen“, so Wiemers.