Tempo 30 auf dem City-Ring – Beantwortung der Anfrage der WAZ vom 11.12.2025

Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt spricht sich aufgrund der großen Bedeutung für Sicherheit und Klima- sowie Lärmschutz klar für Tempo 30 auf dem City-Ring aus.

13. Dez 2025

Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt spricht sich aufgrund der großen Bedeutung für Sicherheit und Klima- sowie Lärmschutz klar für Tempo 30 auf dem City-Ring aus.

Die bisherige Blockadehaltung in Politik und Verwaltung ist zu kritisieren. Statt Verantwortung zur Prävention von Unfällen und Unfallfolgen sowie für Lebensqualität und Gesundheit der Anwohnenden zu übernehmen, zieht man sich hinter vorgeschobenen formalen Gründen zurück.

Zwar sind die Straßen des City-Rings grundsätzlich Teil des s.g. Vorbehaltsnetzes, auf denen 50 km/h gilt, aber der Lärmschutz und die Schulwegsicherheit geben rechtliche Grundlagen, dort dennoch Tempo 30 anzuordnen.

Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt fordert zwei konkrete Maßnahmen zur Temporeduzierung:

  1. Im Bereich West-, Nord und Ostring, zwischen Universitätsstraße und Bleichstraße soll Tempo 30 aufgrund der dort festgestellten Lärmschwerpunkte umgesetzt werden. (Anlage 1 & 2)

  2. In den verbleibenden Bereichen des Rings soll Tempo 30 wegen der Schulen - Weilenbrinkschule, Walter-Gropius-Berufskolleg, Technische Berufliche Schule 1 - aufgrund der Schulwegsicherheit ausgeschildert werden (Anlage 3)

Zusätzlich zeigt der s.g. Unfallatlas, dass auf dem City-Ring auffällige Häufigkeiten von Unfällen bestehen, u.a. die Kreuzung Nordring/Castroper Str. sowie die Kreuzung Südring/Viktoriastr. (Anlage 4)

Die STADTGESTALTER hatten bereits am 18.12.2024 einen Antrag auf Anordnung von Tempo 30 sowie zur Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung auf dem City-Ring in den Mobilitätsausschuss eingebracht. Leider haben diesen Antrag, sowie den damals vorliegenden Bürgerantrag, alle anderen Parteien im Mobilitätsausschuss abgelehnt.

https://bochum.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZf1z-7ie7q6V2jFbsYH0nem7b6JLK3_Yb-4gUJSrQXW8/Aenderungsantrag_202432202.__Nachtrag.pdf

Die Ratsgruppe kündigt an, umgehend einen Antrag nach § 24 GO NRW zu stellen und ruft alle anderen Fraktionen und Gruppen im Rat auf, endlich für Tempo 30 auf dem City-Ring zu sorgen.

Reform des Vorbehaltsnetzes

Die Stadt Bochum ist Teil der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeit“ , die sich gegenüber dem Bund für die Aufhebung der Grenzen zur Anordnung von innerstädtischen Tempolimits einsetzt. Als glaubhaftes Mitglied muss die Stadt Bochum aber alle bestehenden kommunalen Möglichkeiten ausschöpfen, um mehr Tempo 30 zu realisieren.

Das Vorbehaltsnetz muss erneut mit dem Blick auf mehr Tempo 30-Bereiche durch Rat und Verwaltung reformiert werden. STADTGESTALTER und Volt wollen deutlich mehr Straßen aus dem Vorbehaltsnetz herausnehmen, um dort in alleiniger kommunaler Zuständigkeit Tempo 30 anzuordnen. An jeder Stelle der dann noch verbleibenden Hauptverkehrsstraßen soll zudem genau überprüft werden, ob die vereinfachten Möglichkeiten zur Anordnung von Tempo 30 durch die Stadt aufgrund der Novelle der StVO vorliegen.

Dr. Volker Steude

Stefanie Beckmann

Nadja Zein-Drager

Anlage 1

Lärmschwerpunkte gem. Lärmaktionsplan der Stadt Bochum

LSP 3M

Nordring, von Schillerstr. bis Imbuschplatz

LSP 4M

Nordring, von Bleichstr. bis Herner Str.

LSP 5M

Westring, von Fahrendeller Str. bis Junggesellenstr.

LSP 6M

Südring, von Junggesellenstr. bis westlich Schmidtstr.;
Südring, von Westring bis Universitätsstr.

Link zum Lärmakrionsplan

Anlage 2
Lärmkartierung im Geoportal der Stadt Bochum

Lärmkartierung im Geoportal der Stadt BochumLink zur Lärmkartierung

Anlage 3

Auszüge aus der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV StVO)

  • Randnummer 13 zu Verkehrszeichen 274 - Zulässige Höchstgeschwindigkeit:

„Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, Spielplätzen, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für Menschen mit Behinderungen, Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen (z. B. Wohnheime, Tageseinrichtungen oder Werkstätten) oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel-und Quellverkehr aller Verkehrsarten mit seinen kritischen Begleiterscheinungen (z. B. häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen an einem häufig genutzten Zugang zur Einrichtung, erhöhter Parkraumsuchverkehr, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden ist. Dies gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen (Bundes- , Landes- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306). “

  • Randnummer 13a zu Verkehrszeichen 274 - Zulässige Höchstgeschwindigkeit:

„Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit auch entlang hochfrequentierter Schulwege in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken. Dies gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen (Bundes- , Landes- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306). (..)“

Link zu Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung

Anlage 4

Ausschnitt aus dem Ufallatlas (Statistische Ämter des Bundes und der Länder) - Unfälle im Jahr 2024 auf dem City Ring

Unfallatlas der statistischen ÄmterLink zum Unfallatlas