Schule ist kein Funkloch: Medienkompetenz statt Smartphone-Verbote

Kiel, 17. Juni 2025 – Die geplante gesetzliche Verankerung eines pauschalen Handyverbots an Grund- und weiterführenden Schulen in Schleswig-Holstein greift aus Sicht von Volt Schleswig-Holstein zu kurz. Zwar sind die Risiken digitaler Mediennutzung für Kinder und Jugendliche wissenschaftlich gut belegt, etwa in Bezug auf Schlafstörungen, Konzentrationsprobleme oder Bewegungsmangel. Doch ein generelles Verbot ist nicht der richtige Weg, um diese Herausforderungen zu bewältigen.

17. Jun 2025

„Mit Recht verweist die Landesregierung auf Studien, die negative Effekte des übermäßigen Handygebrauchs zeigen“, sagt Martin Janßen, Lehrer für die Fächer Musik und Latein. „Aber Schulen sind Teil der Lebenswelt junger Menschen – und diese Lebenswelt ist längst digital. Wer digitale Medien pauschal aus dem Schulalltag verbannt, läuft Gefahr, pädagogische Chancen ungenutzt zu lassen.“

Ein pauschales Handyverbot ignoriert zudem praktische Realitäten. Viele Schulen nutzen bereits heute digitale Anwendungen zur Organisation des Schulbetriebs, etwa für Vertretungspläne oder zur Sammlung von Unterrichtsmaterialien. Auch im Unterricht werden Tablets und Smartphones zunehmend eingesetzt. Statt starrer Verbote sind differenzierte Regelungen notwendig, die an die örtlichen Begebenheiten angepasst sind.

„Schon jetzt können Schulen in ihren Schulordnungen sinnvolle Nutzungsregeln für Handys festlegen“, erklärt Janßen. „Dazu kann selbstverständlich auch ein Verbot während des Unterrichts oder in bestimmten Schulbereichen gehören. Wichtig ist, dass solche Regelungen im Dialog zwischen Schulleitung, Lehrkräften, Eltern und Schüler*innen vor Ort entwickelt werden. Nur so erhalten Regelungen die Akzeptanz aller Beteiligten. “

Neben klaren Regeln müssen die technischen Voraussetzungen für zeitgemäße Medienbildung vorhanden sein. Dafür müssen alle Schulen mit digitalen Endgeräten und funktionierenden WLAN-Anschlüssen ausgestattet sowie die regelmäßige Weiterbildung aller Lehrkräfte im Bereich der Medienpädagogik gewährleistet sein.  „Der Umgang mit digitalen Medien darf nicht allein im privaten Raum oder durch soziale Netzwerke geprägt werden  – Schule muss hier ein Ort der Orientierung und Befähigung sein“, so Janßen.

Langfristig sieht Volt auch die Europa- und Bundespolitik in der Pflicht. Um Kinder und Jugendliche wirksam vor manipulativen Plattformmechanismen zu schützen, ist ein starker, europaweit verankerter Jugendmedienschutz notwendig. Das Gesetz über digitale Dienste der EU (Digital Services Act), das seit Februar 2024 gilt, ist ein erster Schritt, muss aber weiterentwickelt und konsequent durchgesetzt werden.

Volt setzt sich dafür ein, dass Schule junge Menschen auf ein Leben in der digitalen Gesellschaft vorbereitet - nicht durch ein Technikverbot, sondern durch einen kritischen und reflektierten Umgangs mit ihr. 

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