Hochschulgesetz-Novelle: Fortschritt mit sozialpolitischem Rückschritt

Kiel, 17. Juni 2025 – Die von der Landesregierung geplante Novelle des Hochschulgesetzes enthält aus Sicht von Volt Schleswig‑Holstein einerseits sinnvolle Transparenz‑ und Modernisierungsmaßnahmen, andererseits aber sozialpolitisch untragbare Belastungen für Studierende. Im Zentrum der Kritik steht die Einführung eines pauschalen Verwaltungskostenbeitrags von 60 Euro pro Semester für alle Studierenden.

17. Jun 2025

„Wir stehen vor steigenden Miet‑ und Lebenshaltungskosten, während viele Studierende durch BAföG‑Deckeln und befristete Jobs finanziell am Limit leben. Ein verpflichtender Verwaltungskostenbeitrag ist in dieser Situation der falsche Weg“, so Franziska von Blittersdorf, CAU-Studentin in Kiel. „Wer Chancengleichheit wirklich ernst meint, darf den Zugang zum Studium nicht zusätzlich verteuern.“

Obwohl die Landesregierung betont, es handele sich nicht um Studiengebühren und der Beitrag verstoße nicht gegen das Grundgesetz, bleibt aus Sicht von Volt SH die Wirkung dieselbe: Ein pauschaler Beitrag ohne soziale Ausnahmen und unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme ist sozial ungerecht und belastet besonders jene, die ohnehin kaum über die Runden kommen. Der Verzicht auf eine Härtefallregelung macht deutlich, dass soziale Schieflagen bewusst in Kauf genommen werden. Der Verweis auf andere Bundesländer, die ähnliche Beiträge erheben, überzeugt Volt nicht. Stattdessen fordert Volt SH, dass Schleswig-Holstein eine Vorreiterrolle in einer sozial gerechten Hochschulfinanzierung einnimmt.

Gleichzeitig erkennt Volt SH an, dass die Novelle auch Fortschritte beinhaltet. Positiv bewertet die Partei die geplanten Maßnahmen zur Transparenzsteigerung der Hochschulfinanzen, die Verbesserungen bei Berufungsverfahren sowie die angestrebte Flexibilisierung der Vertragslaufzeiten für studentische Hilfskräfte. Auch die stärkere Zusammenarbeit mit der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung (FHVD) ist ein sinnvoller Schritt. Diese Reformansätze ersetzen jedoch nicht die Notwendigkeit einer verlässlichen und bedarfsgerechten Grundfinanzierung durch das Land.

Volt SH fordert daher die Rücknahme des Verwaltungskostenbeitrags, die Einführung eines Sozialfonds mit bedarfsgerechtem Härtefallmechanismus und eine deutliche Erhöhung der Bafög-Sätze, die regelmäßig an die realen Lebenshaltungskosten angepasst werden müssen. Darüber hinaus setzt sich Volt für eine stärkere studentische Mitbestimmung bei hochschulpolitischen Entscheidungen und eine gesetzliche Verankerung digitaler Beteiligungsformate in den Gremien der Hochschulen und Studierendenwerke ein.

„Bildung ist ein öffentliches Gut und muss für alle zugänglich bleiben“, betont Franziska von Blittersdorf. „Wer den Zugang zu Bildung wirklich sozial gerecht gestalten will, darf Studierende nicht zusätzlich belasten, sondern muss sie gezielt entlasten. Volt SH wird sich weiterhin für ein offenes, inklusives und solidarisch finanziertes Hochschulsystem einsetzen.“

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