Nahversorgung in Bützfleth: Volt fordert Klarheit zum Combi und zur Regionalplanung
Volt fordert einen aktuellen Sachstand zum angekündigten Combi-Markt und eine nachvollziehbare Perspektive für einen Vollsortimenter in Bützfleth. Stadt und Landkreis sollen die örtliche Versorgung und die Entwicklung in Assel gemeinsam betrachten.
Stade / Bützfleth, 22.10.2026. Volt fordert von der Hansestadt Stade und dem Landkreis eine nachvollziehbare Perspektive für die Nahversorgung in Bützfleth. Im Mittelpunkt stehen der angekündigte Combi-Markt am Obstmarschenweg und die Frage, wie ein neuer Lebensmittelvollsortimenter in Bützfleth bei der weiteren Regionalplanung berücksichtigt wird. Karsten Klie hat dazu Fragen innerhalb der Kreistagsgruppe Grüne/Volt eingebracht und einen ergänzenden Beschlussvorschlag für den Ortsrat vorbereitet.
Was wird aus dem angekündigten Combi?
Im Mai 2025 wurde öffentlich angekündigt, dass ein Combi-Markt in die frühere Edeka-Immobilie am Obstmarschenweg einziehen soll. Als möglicher Eröffnungszeitraum wurde damals die zweite Jahreshälfte 2026 genannt. Volt fordert deshalb einen aktuellen Bericht über den Planungs- und Genehmigungsstand, noch offene Voraussetzungen und einen realistischen Zeitplan. Die Verwaltung soll mit dem Eigentümer und der Bünting-Unternehmensgruppe klären, ob und unter welchen Bedingungen die Ansiedlung weiterhin verfolgt wird.
Für ältere Menschen, Familien und Menschen ohne eigenes Auto ist eine gut erreichbare Versorgung vor Ort besonders wichtig. Deshalb soll die Stadt auch darlegen, welche Möglichkeiten bestehen, wenn sich das angekündigte Vorhaben weiter verzögert oder nicht umgesetzt wird.
RROP-Änderung nachvollziehbar erklären
Zusätzliche Fragen wirft der zweite Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms auf. Nach den Karsten Klie vorliegenden Vergleichsunterlagen entfällt gegenüber dem Entwurf 2025 die ausdrückliche Benennung einer Grundversorgungsfunktion für Bützfleth, Riensförde und Wiepenkathen. Die grundzentrale Versorgungsfunktion der Hansestadt Stade für ihr gesamtes Stadtgebiet bleibt genannt. Volt verlangt eine nachvollziehbare Begründung der Änderung und eine fachliche Erläuterung ihrer praktischen Folgen für Bützfleth.
Aus der Änderung zwischen zwei Entwürfen lässt sich noch kein Verbot eines neuen Marktes und kein Entzug bereits geltender Rechte ableiten. Entscheidend ist, welchen konkreten Planungsweg Stadt und Landkreis für einen Vollsortimenter in Bützfleth sehen.
Nahversorgung in Assel und Bützfleth gemeinsam entwickeln
In Assel ist nach den im Juni 2026 veröffentlichten Planungen ein Edeka-Markt mit 1.500 Quadratmetern Verkaufsfläche vorgesehen. Volt setzt sich für eine gute Versorgung in beiden Orten ein. Dafür sollen die Auswirkungen des Asseler Vorhabens nachvollziehbar geprüft und auch die Entwicklungsmöglichkeiten eines neuen Vollsortimenters in Bützfleth berücksichtigt werden.
Die in den RROP-Unterlagen erwähnte projektbezogene Verträglichkeitsprüfung soll zugänglich gemacht werden. Zu klären ist insbesondere, ob darin nur die heute vorhandenen Geschäfte betrachtet wurden oder auch eine mögliche Wiederansiedlung in Bützfleth. Dass der Asseler Markt eine solche Ansiedlung wirtschaftlich verhindern würde, ist bislang nicht nachgewiesen. Genau diese offene Frage soll fachlich untersucht werden.
Drei konkrete nächste Schritte
Transparenz: Den Combi-Sachstand, die Begründung der RROP-Änderung und die maßgeblichen Gutachten offenlegen.
Entwicklungsperspektive: Einen neuen Vollsortimenter in Bützfleth ausdrücklich in die Untersuchung und Planung einbeziehen.
Verbindlichkeit: Den möglichen Planungsweg, Zuständigkeiten und nächste Schritte benennen und den Ortsrat zeitnah informieren.
Die Fragen zum RROP sollen rechtzeitig für die zweite Beteiligung bearbeitet werden. Auf seiner aktuellen Internetseite kündigt der Landkreis deren Einleitung voraussichtlich für das vierte Quartal 2026 an. Ein konkreter Beteiligungszeitraum ist dort bislang nicht genannt.