Wie wähle ich richtig?
Am 08.03.2026 findet in Bayern die Kommunalwahl statt.
Hier möchten wir euch kurz alle relevanten Informationen zum richtigen Ausfüllen des Stimmzettels zur Verfügung stellen.
Wie wähle ich richtig?
Was wird gewählt und wie viele Stimmen habe ich?
Was gewählt wird und wie viele Stimmen du hast hängt von deinem Wohnort ab.
Für alle gilt:
Stadt- oder Gemeinderat (So viele Stimmen wie Sitze vergeben werden)
Bürgermeister*in oder Oberbürgermeister*in (1 Stimme)
Wenn deine Gemeinde keine kreisfreie Stadt ist, wird außerdem auf Landkreisebene gewählt.
Kreistag (So viele Stimmen wie Sitze vergeben werden)
Landrat*Landrätin (1 Stimme)
Was bedeutet Kumulieren und Panaschieren?
Für den Gemeinde-, Stadtrat und Kreistag
Für den Gemeinde-, Stadtrat und Kreistag
Meine Stimmen muss ich nicht an Kandidierende einer einzigen Partei vergeben, sondern kann sie auf die Kandidierenden mehrerer Parteien verteilen.
Panaschieren
Weiterhin darf ich den einzelnen Kandidierenden auch mehr als nur eine Stimme geben. Maximal dürfen einer kandidierenden Person 3 Stimmen gegeben werden.
Kumulieren
(Auch häufeln genannt)
Wie kann ich meine Stimmen verteilen?
Wir haben für diesen Abschnitt einen kleinen Wahlzettel erstellt.
Er enthält die Partei Volt und 2 andere Wahlvorschläge (A-Partei und C-Gruppe).
( ! ) Die Nummer des Wahlvorschlags, sowie Kandidierende sind von Ort zu Ort unterschiedlich.
Das Listenkreuz

Mit dem Listenkreuz vergibst du alle deine restlichen Stimmen an eine Partei.
Deine Stimmen werden von oben bis unten vergeben, bis diese aufgebraucht sind. Wenn das Ende der Liste erreicht ist, wird wieder von oben angefangen.
Solltest du außer dem Listenkreuz keine weitere Angabe getroffen haben, werden alle deine Stimmen den Kandidat*innen der entsprechenden Partei zugeordnet.
( ! ) Für das Listenkreuz gibt es noch eine Entscheidungsmöglichkeit.
Diese finden Sie im letzten Beispiel unten (Streichungen).
Listenkreuz mit anderen Einzelangaben

Bei der Kommunalwahl darf nicht nur ausschließlich für eine Partei abgestimmt werden. Du darfst wie oben beschrieben Panaschieren und Kumulieren. Ein Listenkreuz schränkt dich nicht auf die Kandidierenden einer Partei ein. Du darfst anderen Personen dennoch ein Einzelkreuz oder eine Zahlangabe geben. Jede kandidierende Person darf bis zu max. 3 Stimmen erhalten. Auch wenn Sie nur einmal auf dem Stimmzettel steht.
Was passiert mit meinen Stimmen?
Einzelkreuze und Zahlenangaben haben den Vorrang. Diese werden zuerst ausgezählt. Alle übriggebliebenen Stimmen gehen dann an die Partei mit dem Listenkreuz. Du kannst beispielsweise auch einer Person, die weiter unten bei der Partei mit deinem Listenkreuz steht, Einzelkreuze oder Zahlenangaben geben. Das führt dazu, dass diese als erstes ausgezählt werden und dieser Person garantiert zugeordnet werden. Erst danach werden die übrigen Stimmen von oben nach unten verteilt, solange noch Stimmen vorhanden sind.
( ! ) Wichtig: Solltest du mehr als 30 Einzelkreuze und Zahlenangaben gemacht haben, wird der gesamte Stimmzettel ungültig. Bei Überschreitung der max. 3 Stimmen pro Kandidat*in, werden nur die überschüssigen Stimmen ungültig.
Ich möchte mein Listenkreuz bei einer anderen Partei setzen.
Dein Herz schlägt für eine andere Partei oder Gruppe?
Kein Problem. Wir würden uns über deine Unterstützung dennoch freuen!
Fremdes Listenkreuz, Einzelkreuze oder Zahlenangaben für Volt
Solltest du dich dafür entschieden haben, dein Listenkreuz bei einer anderen Partei zu setzen, kannst du andere Parteien und Gruppen dennoch unterstützen. So kannst du beispielsweise unseren Spitzenkandidierenden die Möglichkeit schaffen, trotzdem in den Gemeinde-, Stadtrat oder Kreistag, einzuziehen. Solltest du vielleicht noch einen Bekannten oder Freund bei einer anderen Partei haben, kannst du diesem auch ein Einzelkreuz vergeben. Alle übrigen Stimmen gehen danach zur Partei mit dem Listenkreuz. Das selbe Prinzip wie für Einzelkreuze gilt auch für Zahlenangaben.
Streichungen
( ! ) Vielleicht ist dir bereits aufgefallen, dass 707 Graf der A-Partei durchgestrichen ist. Solltest du bei einer Partei oder Gruppe dein Listenkreuz machen wollen, aber Bedenken haben bezüglich einer oder mehreren aufgelisteten Personen, kannst du diese einfach durchstreichen. So wird deine Stimme durch das Listenkreuz diesen Personen nicht zugeordnet.
Bei Mehrfachnennung:
Möchtest du, dass eine dreifach genannte Person nicht alle 3 Stimmen bekommt? Dann kannst du die Person ein- oder zweimal durchstreichen. Im Beispiel siehst du das bei 702 Bauer der A-Partei.
Diese Person bekommt dann nur Stimmen des Listenkreuzes für die nicht durchgestrichenen Auflistungen.
Streichen Sie alle Auflistungen durch, falls Sie der Person gar keine Stimmen geben wollen.
Immer noch unsicher?
Immer noch unsicher?
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Migration bietet einen interaktiven Probestimmzettel an. Der Stimmzettel zeigt alle Abstimmmöglichkeiten an (Kreuze, Zahlen, Streichungen).
Unter dem Probestimmzettel findest du das Ergebnis und die Information, ob der Zettel gültig und alle verfügbaren Stimmen erfolgreich verteilt worden wären.
